Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 0.231.171 (Internationales Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen)
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.231.171 Internationales Abkommen vom 26. Oktober 1961 über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

0.231.171.1

WIPO-Vertrag vom 20. Dezember 1996 über Darbietungen und Tonträger (WPPT) (mit Erkl.)

Art. 1 Verhältnis zu anderen Übereinkünften

0.231.172

Übereinkommen vom 29. Oktober 1971 zum Schutz der Hersteller von Tonträgern gegen die unerlaubte Vervielfältigung ihrer Tonträger

Titelblatt

0.231.173

Übereinkommen vom 21. Mai 1974 über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale

Titelblatt

0.632.316.411

Freihandelsabkommen vom 14. Juli 2010 zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten (mit Anhängen)

Art. 6.4 Internationale Konventionen

0.946.291.691

Abkommen vom 28. Mai 1993 über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Belarus

Art. 10 Geistiges Eigentum

0.946.295.201

Abkommen vom 8. Januar 1996 über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der mazedonischen Regierung (mit Anhang)

Art. 2 Materielle Bestimmungen internationaler Übereinkommen

0.946.296.211

Abkommen vom 16. April 1993 über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Usbekistan

Art. 9 Geistiges Eigentum


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen