Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 0.230 (Übereinkommen vom 14. Juli 1967 zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum)
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.230 Übereinkommen vom 14. Juli 1967 zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

0.231.14

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 (mit Prot. betreffend die Entwicklungsländer)

Art. 22
Art. 38 Protokoll betreffend die Entwicklungsländer

0.231.15

Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang)

Art. 29bis
Art. 22

0.232.04

Pariser Übereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967

Art. 13 [Versammlung des Verbandes]
Art. 30 [Übergangsbestimmungen] Geltungsbereich am 7. April 2009

0.232.111.131

Stockholmer Zusatzvereinb. vom 14. Juli 1967 zum Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren

Art. 5 [Inkrafttreten der Zusatzvereinbarung]

0.232.112.3

Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967

Art. 1 [Errichtung eines besonderen Verbandes – Hinterlegung der Marken beim Internationalen Büro – Begriffsbestimmung des Ursprungslandes]
Art. 18 [Übergangsbestimmungen] Geltungsbereich am 7. April 2010

0.232.112.8

Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967

Art. 16 [Übergangsbestimmungen] Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen Waren Dienstleistungen Geltungsbereich am 16. Juni 2008
Art. 1 [Einrichtung eines besonderen Verbandes – Annahme der Internationalen Klassifikation – Sprachen]

0.232.112.9

Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Genf am 13. Mai 1977

Art. 1 Bildung eines besonderen Verbandes; Annahme einer internationalen Klassifikation, Begriffsbestimmung und Sprachen der Klassifikation

0.232.121.3

Abkommen von Locarno vom 8. Oktober 1968 zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle

Art. 1 Errichtung eines besonderen Verbandes; Annahme einer Internationalen Klassifikation

0.232.143.1

Strassburger Abkommen vom 24. März 1971 über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente

Art. 2 Begriffsbestimmung der Klassifikation

0.232.145.1

Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren

Art. 18 Unterzeichnung und Sprachen des Vertrags

0.423.11

Vollzugsübereinkommen vom 20. Mai 1976 über den Austausch von technischen Informationen betreffend Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit

Art. 2 Geistiges Eigentum

0.632.316.411

Freihandelsabkommen vom 14. Juli 2010 zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten (mit Anhängen)

Art. 6.4 Internationale Konventionen


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen