0.230 Übereinkommen vom 14. Juli 1967 zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Zitate
Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)
| SR-Nummer | Titel | Stelle |
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Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 (mit Prot. betreffend die Entwicklungsländer) | ||
Berner Übereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst, revidiert in Paris am 24. Juli 1971 (mit Anhang) | ||
Pariser Übereinkunft vom 20. März 1883 zum Schutz des gewerblichen Eigentums, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 | Art. 13 [Versammlung des Verbandes] | |
Stockholmer Zusatzvereinb. vom 14. Juli 1967 zum Madrider Abkommen über die Unterdrückung falscher oder irreführender Herkunftsangaben auf Waren | ||
Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 | Art. 1 [Errichtung eines besonderen Verbandes – Hinterlegung der Marken beim Internationalen Büro – Begriffsbestimmung des Ursprungslandes] | |
Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Stockholm am 14. Juli 1967 | Art. 16 [Übergangsbestimmungen] Klasseneinteilung der Waren und Dienstleistungen Waren Dienstleistungen Geltungsbereich am 16. Juni 2008 | |
Abkommen von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken, revidiert in Genf am 13. Mai 1977 | ||
Abkommen von Locarno vom 8. Oktober 1968 zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle | Art. 1 Errichtung eines besonderen Verbandes; Annahme einer Internationalen Klassifikation | |
Strassburger Abkommen vom 24. März 1971 über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente | ||
Budapester Vertrag vom 28. April 1977 über die internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen für die Zwecke von Patentverfahren | ||
Vollzugsübereinkommen vom 20. Mai 1976 über den Austausch von technischen Informationen betreffend Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit | ||
Freihandelsabkommen vom 14. Juli 2010 zwischen der Republik Peru und den EFTA-Staaten (mit Anhängen) |
1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.