Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 0.191.01 (Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen)
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

0.191.01 Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

0.191.011

Fakultativprotokoll vom 18. April 1961 zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten

0.191.011 Fakultativprotokoll zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen betreffend die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten Abgeschlossen in Wien am 18. April 1961 Von der Bundesversammlung genehmigt am 21. Juni 1963 Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 22. November 1963 In Kraft getreten für die Schweiz am 24. April 1964

0.191.012

Fakultativprotokoll vom 18. April 1961 über den Erwerb der Staatsangehörigkeit zum Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen

Titelblatt

0.191.02

Wiener Übereinkommen vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen

Titelblatt

0.191.2

Übereinkommen vom 8. Dezember 1969 über Sondermissionen

Titelblatt
Art. 1 Begriffsbestimmungen

0.192.110.923.2

Protokoll vom 5. Oktober 1973 über die Vorrechte und Immunitäten der europäischen Patentorganisation (Protokoll über Vorrechte und Immunitäten)

Art. 13

0.192.110.942.7

Protokoll vom 12. Juli 1974 über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für Astronomische Forschung in der Südlichen Hemisphäre

Art. 15

0.515.08

Übereinkommen vom 13. Januar 1993 über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen und über die Vernichtung solcher Waffen (Chemiewaffenübereinkommen, CWÜ) (mit Anhängen)

Anhang 2 Anhang über die Durchführung und Verifikation Teil I Begriffsbestimmungen Teil II Allgemeine Verifikationsregeln Teil III Allgemeine Bestimmungen für Verifikationsmassnahmen nach den Artikeln IV und V sowie Artikel VI Absatz 3 Teil IV (A) Vernichtung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel IV Teil IV (B) Alte chemische Waffen und zurückgelassene chemische Waffen Teil V Vernichtung der Einrichtungen zur Herstellung chemischer Waffen und Verifikation der Vernichtung nach Artikel V Teil VI Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI Regelung für Chemikalien der Liste 1 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien Teil VII Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI Regelung für Chemikalien der Liste 2 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien Teil VIII Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI Regelung für Chemikalien der Liste 3 und für Einrichtungen im Zusammenhang mit solchen Chemikalien Teil IX Nach diesem Übereinkommen nicht verbotene Tätigkeiten in Übereinstimmung mit Artikel VI Regelung für sonstige Einrichtungen zur Produktion von Chemikalien Teil X Verdachtsinspektionen nach Artikel IX Teil XI Untersuchungen bei behauptetem Einsatz chemischer Waffen

0.831.109.336.1

Abkommen vom 18. Juli 1979 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit (mit Schlussprotokoll)

Art. 7

143.1

Bundesgesetz vom 22. Juni 2001 über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (Ausweisgesetz, AwG)

Art. 11 Informationssystem
Art. 1 Ausweise

192.121

Verordnung vom 7. Dezember 2007 zum Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatverordnung, V-GSG)

Art. 6 Allgemeine Bestimmungen
Art. 5 Begriff der Mitglieder des lokalen Personals

192.126

Verordnung vom 6. Juni 2011 über die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen der privaten Hausangestellten von Personen, die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen geniessen (Verordnung über die privaten Hausangestellten, PHV)

Art. 59 Befreiung vom Schweizer System der sozialen Sicherheit
Art. 2 Begriff der privaten Hausangestellten
Art. 3 Begriff der Mitglieder des Dienstpersonals

235.21

Verordnung vom 7. Juni 2004 über das Informationssystem Ordipro des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (Ordipro-Verordnung)

Art. 2 Zweck und Inhalt des Informationssystems

631.144.0

Verordnung vom 23. August 1989 über Zollvorrechte der diplomatischen Missionen in Bern und der konsularischen Posten in der Schweiz

Art. 43 Gegenrecht
Art. 33 Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen

641.201

Mehrwertsteuerverordnung vom 27. November 2009 (MWSTV)

Art. 149 Steuernachbezug und Widerhandlungen


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen