Small JavaScript is used for display and check functions SR 0.814.281.1 Abkommen vom 5. Mai 1977 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Einsatz der mit der Bekämpfung unfallbedingter Gewässerverunreinigung durch Kohlenwasserstoffverbindungen oder andere wassergefährdende Substanzen betrauten Organe, welche als solche im Rahmen des schweizerisch-französischen Abkommen vom 16. November 1962 betreffend den Schutz der Gewässer des Genfersees gegen Verunreinigung anerkannt werden
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

SR-Nummer

0.814.281.1

Titel

Abkommen vom 5. Mai 1977 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Französischen Republik über den Einsatz der mit der Bekämpfung unfallbedingter Gewässerverunreinigung durch Kohlenwasserstoffverbindungen oder andere wassergefährdende Substanzen betrauten Organe, welche als solche im Rahmen des schweizerisch-französischen Abkommen vom 16. November 1962 betreffend den Schutz der Gewässer des Genfersees gegen Verunreinigung anerkannt werden

Datum

5. Mai 1977

Inkrafttreten

18. November 1977

Fundstelle

AS 1977 2204

Verzeichnisse

Chronologie

Rechtstext
Stand: 10. Juni 1997

 

HTML Artikel einzeln

PDF

PDF (4 Seiten, 29 KB)

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen