Small JavaScript is used for display and check functions SR 0.741.411 Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (mit R und Anhängen)
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

SR-Nummer

0.741.411

Titel

Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge eingebaut oder dafür verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (mit R und Anhängen) 1

Datum

20. März 1958

Inkrafttreten

28. August 1973

Fundstelle

AS 1973 1468

Verzeichnisse

Chronologie
Änderungen / Aufhebungen
Zitate

Rechtstext
Stand: 12. Februar 2011

 

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