Small JavaScript is used for display and check functions Internationale wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Internationale wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit

97
Internationale wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit

97 Internationale wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit

971.111
Nahrungsmittelhilfe zugunsten der Entwicklungsländer
971.119
Bundesbeschluss vom 26. April 1951 betreffend den Beitritt der Schweiz zum Internationalen konsultativen Baumwollkomitee
971.291
Zollbehandlung zugunsten der Entwicklungsländer
974.0
Bundesgesetz vom 19. März 1976 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
974.01
Verordnung vom 12. Dezember 1977 über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe
974.02
Schweizerisches Katastrophenhilfskorps
974.03
Verordnung vom 24. Oktober 2001 über die Katastrophenhilfe im Ausland (VKA)
974.04
Umweltprogramme und -projekte von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern
974.1
Bundesgesetz vom 24. März 2006 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
974.11
Verordnung vom 6. Mai 1992 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas
974.21
Einsatz von Personal für die humanitäre Hilfe
979.1
Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über die Mitwirkung der Schweiz an den Institutionen von Bretton Woods
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen