955.033.0
Verordnung
der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
über die Verhinderung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung
(Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA)
vom 8. Dezember 2010 (Stand am 1. Januar 2011)
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA),
gestützt auf die Artikel 17 und 18 Absatz 1 Buchstabe e des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 19971 (GwG),
verordnet:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Geltungsbereich
Art. 3 GeltungsbereichArt. 4 Inländische Gruppengesellschaften
Art. 5 Zweigniederlassungen und Gruppengesellschaften im Ausland
Art. 6 Globale Überwachung der Rechts- und Reputationsrisiken
3. Abschnitt: Grundsätze
Art. 7 Verbotene VermögenswerteArt. 8 Verbotene Geschäftsbeziehung
Art. 9 Verletzung der Bestimmungen
4. Abschnitt: Allgemeine Sorgfaltspflichten
Art. 10 Angabe der Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei ZahlungsaufträgenArt. 11 Verzicht auf Einhaltung der Sorgfaltspflichten
5. Abschnitt: Erhöhte Sorgfaltspflichten
Art. 12 Geschäftsbeziehungen mit erhöhten RisikenArt. 13 Transaktionen mit erhöhten Risiken
Art. 14 Zusätzliche Abklärungen bei erhöhten Risiken
Art. 15 Mittel der Abklärungen
Art. 16 Zeitpunkt der zusätzlichen Abklärungen
Art. 17 Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken
Art. 18 Verantwortung des obersten Geschäftsführungsorgans
Art. 19 Überwachung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
7. Abschnitt: Organisatorische Massnahmen
Art. 21 Elektronische GeschäftsbeziehungenArt. 22 Geldwäschereifachstelle
Art. 23 Weitere Aufgaben der Geldwäschereifachstelle
Art. 24 Interne Weisungen
Art. 25 Integrität und Ausbildung
9. Abschnitt: Abbruch der Geschäftsbeziehung und Meldung
Art. 28 Verhalten bei fehlender BehördenverfügungArt. 29 Zweifelhafte Geschäftsbeziehungen und Melderecht
Art. 30 Abbruch der Geschäftsbeziehung
Art. 31 Information
2. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen
Art. 32 Pflicht zur Identifizierung des Vertragspartners und Feststellung der wirtschaftlich berechtigten PersonArt. 33 Professioneller Notenhandel
Art. 34 Korrespondenzbankbeziehungen mit ausländischen Banken
Art. 35 Kriterien für Transaktionen mit erhöhten Risiken
Art. 36 Dokumentationspflicht
3. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Versicherungseinrichtungen
Art. 37 Reglement der SRO-SVVArt. 38 Ausnahmen
4. Kapitel: Besondere Bestimmungen für DUFI
1. Abschnitt: Identifizierung der Vertragspartei (Art. 3 GwG)
Art. 39 Erforderliche AngabenArt. 40 Natürliche Personen sowie Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen
Art. 41 Juristische Personen und Personengesellschaften
Art. 42 Form und Behandlung der Dokumente
Art. 43 Echtheitsbestätigung
Art. 44 Verzicht auf die Echtheitsbestätigung und Fehlen der Identifizierungsdokumente
Art. 45 Kassageschäfte und Geld- und Wertübertragungen
Art. 46 Börsenkotierte juristische Personen
Art. 47 Identifikationspflichten der börsenkotierten Investmentgesellschaften
Art. 48 Scheitern der Identifizierung der Vertragspartei
2. Abschnitt: Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (Art. 4 GwG)
Art. 49 GrundsatzArt. 50 Sitzgesellschaften
Art. 51 Kassageschäfte und Geld- und Wertübertragungen
Art. 52 Erforderliche Angaben
Art. 53 Personenverbindungen, Trusts und andere Vermögenseinheiten
Art. 54 Spezialgesetzlich beaufsichtigter Finanzintermediär oder steuerbefreite Einrichtung der beruflichen Vorsorge als Vertragspartei
Art. 55 Kollektive Anlageform oder Beteiligungsgesellschaft als Vertragspartei
Art. 56 Scheitern der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung
3. Abschnitt: Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (Art. 5 GwG)
Art. 57 Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten PersonArt. 58 Abbruch der Geschäftsbeziehung
Art. 59 Identifizierung der Vertragspartei und Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person im Konzern
4. Abschnitt: Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken
Art. 60 Kriterien für Geschäftsbeziehungen mit erhöhten RisikenArt. 61 Geld- und Wertübertragung
5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 65 Aufhebung bisherigen RechtsArt. 66 Übergangsbestimmungen
Art. 67 Inkrafttreten
Anhang Anhaltspunkte für Geldwäscherei I. Bedeutung der Anhaltspunkte II. Allgemeine Anhaltspunkte III. Einzelne Anhaltspunkte IV. Besonders verdächtige Anhaltspunkte
Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen