Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

955.033.0

Verordnung
der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht
über die Verhinderung von Geldwäscherei und
Terrorismusfinanzierung

(Geldwäschereiverordnung-FINMA, GwV-FINMA)

vom 8. Dezember 2010 (Stand am 1. Januar 2011)

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA),

gestützt auf die Artikel 17 und 18 Absatz 1 Buchstabe e des Geldwäschereigesetzes vom 10. Oktober 19971 (GwG),

verordnet:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

1. Abschnitt: Gegenstand und Begriffe

Art. 1 Gegenstand

Art. 2 Begriffe

2. Abschnitt: Geltungsbereich

Art. 3 Geltungsbereich

Art. 4 Inländische Gruppengesellschaften

Art. 5 Zweigniederlassungen und Gruppengesellschaften im Ausland

Art. 6 Globale Überwachung der Rechts- und Reputationsrisiken

3. Abschnitt: Grundsätze

Art. 7 Verbotene Vermögenswerte

Art. 8 Verbotene Geschäftsbeziehung

Art. 9 Verletzung der Bestimmungen

4. Abschnitt: Allgemeine Sorgfaltspflichten

Art. 10 Angabe der Auftraggeberinnen und Auftraggeber bei Zahlungsaufträgen

Art. 11 Verzicht auf Einhaltung der Sorgfaltspflichten

5. Abschnitt: Erhöhte Sorgfaltspflichten

Art. 12 Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken

Art. 13 Transaktionen mit erhöhten Risiken

Art. 14 Zusätzliche Abklärungen bei erhöhten Risiken

Art. 15 Mittel der Abklärungen

Art. 16 Zeitpunkt der zusätzlichen Abklärungen

Art. 17 Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken

Art. 18 Verantwortung des obersten Geschäftsführungsorgans

Art. 19 Überwachung der Geschäftsbeziehungen und Transaktionen

6. Abschnitt: Dokumentationspflicht und Aufbewahrung der Belege

Art. 20

7. Abschnitt: Organisatorische Massnahmen

Art. 21 Elektronische Geschäftsbeziehungen

Art. 22 Geldwäschereifachstelle

Art. 23 Weitere Aufgaben der Geldwäschereifachstelle

Art. 24 Interne Weisungen

Art. 25 Integrität und Ausbildung

8. Abschnitt: Beizug Dritter

Art. 26 Voraussetzungen

Art. 27 Modalitäten des Beizugs

9. Abschnitt: Abbruch der Geschäftsbeziehung und Meldung

Art. 28 Verhalten bei fehlender Behördenverfügung

Art. 29 Zweifelhafte Geschäftsbeziehungen und Melderecht

Art. 30 Abbruch der Geschäftsbeziehung

Art. 31 Information

2. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen

Art. 32 Pflicht zur Identifizierung des Vertragspartners und Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

Art. 33 Professioneller Notenhandel

Art. 34 Korrespondenzbankbeziehungen mit ausländischen Banken

Art. 35 Kriterien für Transaktionen mit erhöhten Risiken

Art. 36 Dokumentationspflicht

3. Kapitel: Besondere Bestimmungen für Versicherungseinrichtungen

Art. 37 Reglement der SRO-SVV

Art. 38 Ausnahmen

4. Kapitel: Besondere Bestimmungen für DUFI

1. Abschnitt: Identifizierung der Vertragspartei (Art. 3 GwG)

Art. 39 Erforderliche Angaben

Art. 40 Natürliche Personen sowie Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen

Art. 41 Juristische Personen und Personengesellschaften

Art. 42 Form und Behandlung der Dokumente

Art. 43 Echtheitsbestätigung

Art. 44 Verzicht auf die Echtheitsbestätigung und Fehlen der Identifizierungsdokumente

Art. 45 Kassageschäfte und Geld- und Wertübertragungen

Art. 46 Börsenkotierte juristische Personen

Art. 47 Identifikationspflichten der börsenkotierten Investmentgesellschaften

Art. 48 Scheitern der Identifizierung der Vertragspartei

2. Abschnitt: Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (Art. 4 GwG)

Art. 49 Grundsatz

Art. 50 Sitzgesellschaften

Art. 51 Kassageschäfte und Geld- und Wertübertragungen

Art. 52 Erforderliche Angaben

Art. 53 Personenverbindungen, Trusts und andere Vermögenseinheiten

Art. 54 Spezialgesetzlich beaufsichtigter Finanzintermediär oder steuerbefreite Einrichtung der beruflichen Vorsorge als Vertragspartei

Art. 55 Kollektive Anlageform oder Beteiligungsgesellschaft als Vertragspartei

Art. 56 Scheitern der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung

3. Abschnitt: Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person (Art. 5 GwG)

Art. 57 Erneute Identifizierung oder Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person

Art. 58 Abbruch der Geschäftsbeziehung

Art. 59 Identifizierung der Vertragspartei und Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person im Konzern

4. Abschnitt: Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Risiken

Art. 60 Kriterien für Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken

Art. 61 Geld- und Wertübertragung

5. Abschnitt: Dokumentationspflicht und Aufbewahrung der Belege

Art. 62

6. Abschnitt: Organisatorische Massnahmen

Art. 63 Geldwäschereifachstelle

Art. 64 Interne Weisungen

5. Kapitel: Schlussbestimmungen

Art. 65 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 66 Übergangsbestimmungen

Art. 67 Inkrafttreten

Anhang Anhaltspunkte für Geldwäscherei I. Bedeutung der Anhaltspunkte II. Allgemeine Anhaltspunkte III. Einzelne Anhaltspunkte IV. Besonders verdächtige Anhaltspunkte

 AS 2010 6295


1 SR 955.0


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen