2. Titel: Buchführung, Bewertung, Rechenschaftsablage und Publikationspflicht
5. Kapitel: Rechenschaftsablage bei geschlossenen kollektiven Kapitalanlagen
< Art. 81 Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen
> Art. 83 Aufteilung in Rechnungsprüfung und Aufsichtsprüfung und Umfang der Prüfungen
Art. 82 SICAF
(Art. 117 KAG)
1 Die Rechenschaftsablage des Einzelabschlusses richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen für die offenen kollektiven Kapitalanlagen.
2 Die Konsolidierungspflicht richtet sich nach dem OR1. Die Konsolidierung kann nach international anerkannten Standards erfolgen.
Stand am 1. Januar 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen