Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Anhang1

Bezeichnung der Erhebung:

Ausführliche Monatsbilanz

Erhebungsgegenstand:

Bilanzpositionen und Treuhandgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften der FINMA über die Rechnungslegung der Banken2; Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland und nach Wirtschaftssektoren; Erfassung der bilanzierten nicht-monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Leih- und Repogeschäften

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Total aus Bilanzsumme und Treuhandgeschäften 150 Millionen Franken übersteigt und deren Bilanzsumme mindestens 100 Millionen Franken beträgt

Gliederung nach Wirtschaftssektoren: Banken, deren Inlandaktiven 1,5 Milliarden Franken übersteigen

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle; Unternehmung

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

15 Tage

17 Tage (Banken, die Daten im Rahmen der Erhebung ausgewählter Bilanzpositionen für die Geldmengenstatistik einreichen)

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Ausgewählte Bilanzpositionen für die Geldmengenstatistik

Erhebungsgegenstand:

Erfassung derjenigen Bilanzpositionen, die eine frühzeitige Schätzung der Geldmengen zulassen

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Summe der M3-relevanten Bilanzpositionen 1,5 Milliarden Franken übersteigt

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

10 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Ausführliche Jahresendstatistik

Erhebungsgegenstand:

Bilanzpositionen und Ausserbilanzgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften der FINMA über die Rechnungslegung der Banken3; Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland; Erfolgsrechnung und ergänzende Angaben; länderweise Gliederung der Aktiven und Passiven und der Treuhandgeschäfte; Erfassung der bilanzierten nicht-monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Leih- und Repogeschäften

Art der Erhebung:

Vollerhebung

Teilerhebung für die länderweise Gliederung

Auskunftspflichtige Institute:

Alle Banken

Länderweise Gliederung: Banken, welche die Eurodevisenstatistik einreichen müssen

Erhebungsstufe:

Unternehmung; Geschäftsstelle und Konzern für einzelne Teilbereiche

Periodizität:

Jährlich

Einreichefrist nach Stichtag:

3 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Kreditvolumenstatistik

Erhebungsgegenstand:

Kredittätigkeit (Limiten, Benützung, Rückstellungen, Abschreibungen) und gefährdete Forderungen; Gliederung der Kredite nach Bilanzpositionen (Hypothekarkredite und Forderungen gegenüber Kunden [gedeckt und ungedeckt]), nach Restlaufzeiten, nach Wirtschaftsbranchen, nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland und nach Unternehmensgrösse des Kreditnehmers

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 280 Millionen Franken übersteigen

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

20 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Erhebung zur Kreditqualität

Erhebungsgegenstand:

Angaben zur Kreditqualität (Ausfallwahrscheinlichkeit und erwarteter Verlust) und zur Kreditquantität (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen); Gliederung nach Wirtschaftsbranchen sowie nach dem Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Total aus den Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen im Inland 15 Milliarden Franken übersteigt

Erhebungsstufe:

Konzern

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

2 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Kreditzinsstatistik

Erhebungsgegenstand:

Kreditform, Kreditbetrag, Sicherheiten, Rating, Zinssatz, Zinsfestlegung, Kommissionen, Kreditdauer und Rückzahlungsmodalitäten sowie Merkmale des Kreditnehmers; zu melden sind einzeln alle Geschäfte, die auf neuen Kreditabschlüssen beruhen

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen im Inland 2 Milliarden Franken überschreiten

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Umfrage zur Kreditvergabe

Erhebungsgegenstand:

Angaben zu Veränderungen der Kreditstandards, Kreditkonditionen und Kreditnachfrage; Gliederung der Kreditnehmer nach Unternehmen (sowie Unternehmensgrösse) und nach privaten Haushalten, nach Kredittyp, nach Restlaufzeiten, nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Inlandkredite: Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 8 Milliarden Franken übersteigen

Auslandkredite: Schweizerisch beherrschte Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Ausland 10 Milliarden Franken übersteigen

Erhebungsstufe:

Inlandkredite: Geschäftsstelle Auslandkredite: Konzern

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

20 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Zinssatzstatistik

Erhebungsgegenstand:

Publizierte Zinssätze am Monatsende für Neugeschäfte; Zinssätze zu variablen Hypotheken, zu Hypotheken mit fester Verzinsung sowie zu Hypotheken mit Bindung an den Libor-Zinssatz; Zinssätze zu Spareinlagen, Sichteinlagen, Termingeldanlagen sowie zu Kassenobligationen

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Total aus auf Franken lautenden Spareinlagen, Übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden und Kassenobligationen im Inland 500 Millionen Franken übersteigt (ohne Privatbankiers, die sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen)

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

10 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Wertpapierbestände

Erhebungsgegenstand:

Bestände an Wertpapieren in offenen Kundendepots; Gliederung nach Wertpapierkategorien (insbesondere Geldmarktpapiere, Kassenobligationen, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte), nach Herkunft der Emittenten (Inland oder Ausland) und nach Währungen; Gliederung der Depotinhaber nach Wirtschaftssektoren und nach Sitz oder Wohnsitz im Inland oder im Ausland; Bestand der ausgeliehenen Wertpapiere

Art der Erhebung:

Teilerhebung; Vollerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Depotbestand 4,3 Milliarden Franken überschreitet, melden monatlich; alle anderen Banken melden einmal jährlich

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Monatlich; jährlich

Einreichefrist nach Stichtag:

Monatliche Meldung: 25 Tage

Jährliche Meldung: 3 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Wertpapierumsätze

Erhebungsgegenstand:

Umsätze in offenen Kundendepots aus Kauf- und Verkaufsgeschäften; Gliederung der Depotinhaber nach Sitz oder Wohnsitz im Inland oder im Ausland; Gliederung der Umsätze nach Wertpapierkategorien (insbesondere Geldmarktpapiere, Kassenobligationen, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte), nach Herkunft der Emittenten (Inland oder Ausland) und nach Währungen

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, welche die Erhebung der Wertpapierbestände monatlich einreichen müssen

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

25 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Kollektivanlagenstatistik

Erhebungsgegenstand:

Vermögensbestand und Vermögensveränderung der kollektiven Kapitalanlagen; Wert der von den kollektiven Kapitalanlagen herausgegebenen und zurückgenommenen Anteilsscheine; Gliederung der Vermögenswerte nach Inland und Ausland, nach Währungen und nach Anlagekategorien (Geldmarktinstrumente, Forderungen aus Pensionsgeschäften, Obligationen, Aktien und andere Beteiligungspapiere, Anteile an anderen Kollektivanlagen, strukturierte Produkte, Grundstücke und Immobilien, übrige Wertpapiere); Gliederung der Verbindlichkeiten nach Inland und Ausland; Gliederung der kollektiven Kapitalanlagen nach Rechtsform und gesetzlichen Arten offener kollektiver Kapitalanlagen; Erfolgsrechnung

Art der Erhebung:

Vollerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Fondsleitungen schweizerischer Fonds, schweizerische Gesellschaften für kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 20064

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

20 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Adressausfallrisiken im Interbankbereich

Erhebungsgegenstand:

Erfassung der 10 beziehungsweise 20 grössten Forderungs- und Verpflichtungspositionen gegenüber anderen Banken beziehungsweise Bankgruppen im Inland und im Ausland

Art der Erhebung:

Vollerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Alle Banken beziehungsweise Bankgruppen

Erhebungsstufe:

Konzern

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

2 Monate

Besondere Bestimmungen:

Wenn die Voraussetzungen von Artikel 5 Absatz 2 NBV erfüllt sind, kann die Einreichefrist auf 24 Stunden verkürzt werden

Bezeichnung der Erhebung:

Länderweise Gliederung der Wertpapierbestände (IMF Coordinated Portfolio Investment Survey)

Erhebungsgegenstand:

Erfassung der Wertpapierbestände ausländischer Emittenten in offenen Depots inländischer Kunden; Gliederung nach Wertpapierkategorien (Geldmarktpapiere, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte und übrige Wertschriften) und nach Herkunftsland der Emittenten

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren zu erfassende Depotbestände 1,8 Milliarden Franken überschreiten

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Jährlich

Einreichefrist nach Stichtag:

3 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Auslandstatus

(BIS Consolidated Banking Statistics)

Erhebungsgegenstand:

Länderweise Gliederung der finanziellen Forderungen und Verpflichtungen des Bankensektors auf konsolidierter Basis entsprechend den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich; Gliederung der Forderungen nach Sicherheiten (Grundpfand, Lombard, Bürgschaften und Garantien, übrige)

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Auslandaktiven oder deren Treuhandforderungen gegenüber dem Ausland 1 Milliarde Franken übersteigen

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle, Unternehmung oder Konzern

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

2 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Eurodevisenstatistik

(BIS Locational Banking Statistics)

Erhebungsgegenstand:

Forderungen und Verpflichtungen sowie Treuhandgeschäfte des inländischen Bankensektors gegenüber dem Ausland entsprechend den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Banken, deren Auslandaktiven und -passiven 1 Milliarde Franken übersteigen

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

25 Tage

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Devisen- und Derivaterhebung (BIS OTC Derivatives Statistics)

Erhebungsgegenstand:

Devisen- und Derivatgeschäfte entsprechend den Vorgaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich; Bestände; Umsätze

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Halbjährliche Statistik: 2 grösste Bankkonzerne

Alle drei Jahre: Banken, deren Kontraktvolumen der offenen derivativen Finanzinstrumente 8 Milliarden Franken (für Umsatzstatistik) beziehungsweise 3,5 Milliarden Schweizer Franken (für Bestandesstatistik) überschreitet

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle (Umsätze); Konzern (Bestände)

Periodizität:

Umsätze: alle drei Jahre

Bestände: halbjährlich und alle drei Jahre

Einreichefrist nach Stichtag:

2 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Erhebungen im Bereich der Zahlungsbilanz

Erhebungsgegenstand:

Grenzüberschreitender Handel mit Waren (ohne Aussenhandel gemäss Erhebung der Oberzolldirektion) und Dienstleistungen, Transithandel, grenzüberschreitende Arbeits- und Vermögenseinkommen, Übertragungen und Kapitalverkehr (Stromgrössen) gemäss den Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Anforderungen der Europäischen Union (EU) gemäss dem bilateralen Statistikabkommen5. Gliederung nach Ländern, Art der Transaktionen sowie nach Wirtschaftssektoren

Erhebung der Ertragsbilanz (Dienste, ausgewählte Waren, Vermögenseinkommen und Übertragungen) mittels allgemeinem Fragebogen bei Unternehmen aller Branchen sowie zusätzlichen branchenspezifischen Fragebögen bei Banken, Versicherungen und Speditions- und Logistikunternehmen
Erhebung der Direktinvestitionen (inkl. Erträge)
Erhebung der übrigen Guthaben und Verpflichtungen (inkl. Erträge)

Art der Erhebung:

Teilerhebungen

Auskunftspflichtige Institute:

Juristische Personen und Gesellschaften, wenn der Transaktionswert 100 000 Franken je Erhebungsgegenstand (1 Million Franken je Erhebungsgegenstand im Bereich des Kapitalverkehrs) überschreitet

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Quartalsweise oder jährlich

Einreichefrist nach Stichtag:

Vierteljährliche Meldung: 1 Monat Jährliche Meldung: 3 Monate

Besondere Bestimmungen:

Die Auskunftspflicht ist ebenfalls erfüllt, wenn die am Zahlungsverkehr beteiligte Bank die Transaktion meldet

Bezeichnung der Erhebung:

Finanzielle Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Ausland und Direktinvestitionen

(Auslandsvermögensstatistik)

Erhebungsgegenstand:

Forderungen und Verpflichtungen (Bestandesgrössen) gegenüber dem Ausland, schweizerische Direktinvestitionen im Ausland und ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz gemäss den Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Anforderungen der Europäischen Union (EU) gemäss dem bilateralen Statistikabkommen6. Gliederung nach Ländern, Art der Bestandesgrössen sowie nach Wirtschaftssektoren. Die Erhebung der Direktinvestitionen umfasst auch Angaben zum Personalbestand der Direktinvestoren und der Direktinvestitionsunternehmen

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Juristische Personen und Gesellschaften, deren Guthaben, Verpflichtungen oder Direktinvestitionen zum Erhebungszeitpunkt 10 Millionen Franken je Erhebungsgegenstand übersteigen

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Quartalsweise oder jährlich

Einreichefrist nach Stichtag:

Vierteljährliche Meldung: 1 Monat Jährliche Meldung: 3 Monate

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Bargeldloser Zahlungsverkehr – Zahlungssysteme

Erhebungsgegenstand:

Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Währungen; Anzahl direkter Teilnehmer

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Betreiber von Zahlungssystemen, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln (ohne sogenannte Inhouse-Zahlungssysteme)

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung

Bargeldloser Zahlungsverkehr – Datenträgerapplikationen

Erhebungsgegenstand:

Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen; Anzahl direkter Teilnehmer

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Betreiber von Datenträgerapplikationen, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Bargeldloser Zahlungsverkehr – Debitkarten

Erhebungsgegenstand:

Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland), nach Art der Transaktion (Kauf von Waren und Dienstleistungen, Bargeldbezug) sowie nach Herkunft der Karten (Inland und Ausland); Gliederung der Bargeldbezüge nach Währungen; Anzahl Karten; Anzahl Akzeptanzstellen und Terminals

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Herausgeber von Debitkarten, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Bargeldloser Zahlungsverkehr – Kreditkarten

Erhebungsgegenstand:

Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland), nach Art der Transaktion (Kauf von Waren und Dienstleistungen, Bargeldbezug) sowie nach Herkunft der Karten (Inland und Ausland); Anzahl Karten; Anzahl Akzeptanzstellen; mittels Lastschriftverfahren abgerechnete Karten

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Herausgeber von Kreditkarten, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Bargeldloser Zahlungsverkehr – Checkverkehr

Erhebungsgegenstand:

Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland) und Domizil des Kunden (Inland und Ausland)

Art der Erhebung:

Vollerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Clearingstelle für Checks

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Bargeldloser Zahlungsverkehr – E-Geld

Erhebungsgegenstand:

Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen; Betrag und Anzahl der Ladungen; Float; Anzahl Akzeptanzstellen und Terminals; Anzahl Karten

Art der Erhebung:

Vollerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Emittenten von E-Geld

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Bargeldloser Zahlungsverkehr – Kundenzahlungen bei Banken und PostFinance

Erhebungsgegenstand:

Kundenzahlungen bei Banken und PostFinance, welche innerhalb eines Quartals ausgelöst respektive empfangen werden. Unterteilung nach Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen; Gliederung nach inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen und nach Währungen. Zusätzliche Unterteilung der Zahlungsausgänge in Schweizer Franken nach Art der Auftragserteilung

Art der Erhebung:

Teilerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

25 bedeutendste Banken im schweizerischen Zahlungsverkehr und PostFinance

Erhebungsstufe:

Geschäftsstelle

Periodizität:

Quartalsweise

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:

Bezeichnung der Erhebung:

Geldausgabeautomaten (ATM)

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Automaten

Art der Erhebung:

Vollerhebung

Auskunftspflichtige Institute:

Betreiber von Netzen von Geldausgabeautomaten

Erhebungsstufe:

Periodizität:

Monatlich

Einreichefrist nach Stichtag:

1 Monat

Besondere Bestimmungen:


1 Fassung gemäss Ziff. II der V der SNB vom 3. Sept. 2009 (AS 2009 6373). Bereinigt gemäss Ziff. I der V der SNB vom 23. Juni 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 5043).
2 Art. 23–27 der Bankenverordnung vom 17. Mai 1972 (SR 952.02) und FINMA Rundschreiben RS 2008/2 vom 20. Nov. 2008 betreffend Rechnungslegung Banken.
3 Art. 23–27 der Bankenverordnung vom 17. Mai 1972 (SR 952.02) und FINMA Rundschreiben RS 2008/2 vom 20. Nov. 2008 betreffend Rechnungslegung Banken.
4 SR 951.31
5 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (SR 0.431.026.81).
6 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (SR 0.431.026.81).


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen