Anhang1
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Bezeichnung der Erhebung: |
Ausführliche Monatsbilanz |
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Erhebungsgegenstand: |
Bilanzpositionen und Treuhandgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften der FINMA über die Rechnungslegung der Banken2; Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland und nach Wirtschaftssektoren; Erfassung der bilanzierten nicht-monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Leih- und Repogeschäften |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Total aus Bilanzsumme und Treuhandgeschäften 150 Millionen Franken übersteigt und deren Bilanzsumme mindestens 100 Millionen Franken beträgt Gliederung nach Wirtschaftssektoren: Banken, deren Inlandaktiven 1,5 Milliarden Franken übersteigen |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle; Unternehmung |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
15 Tage 17 Tage (Banken, die Daten im Rahmen der Erhebung ausgewählter Bilanzpositionen für die Geldmengenstatistik einreichen) |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Ausgewählte Bilanzpositionen für die Geldmengenstatistik |
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Erhebungsgegenstand: |
Erfassung derjenigen Bilanzpositionen, die eine frühzeitige Schätzung der Geldmengen zulassen |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Summe der M3-relevanten Bilanzpositionen 1,5 Milliarden Franken übersteigt |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
10 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Ausführliche Jahresendstatistik |
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Erhebungsgegenstand: |
Bilanzpositionen und Ausserbilanzgeschäfte auf Grundlage der Vorschriften der FINMA über die Rechnungslegung der Banken3; Untergliederung nach Restlaufzeiten, nach Währungen (Schweizer Franken, US-Dollar, Euro, Yen), nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland; Erfolgsrechnung und ergänzende Angaben; länderweise Gliederung der Aktiven und Passiven und der Treuhandgeschäfte; Erfassung der bilanzierten nicht-monetären Forderungen und Verpflichtungen aus Leih- und Repogeschäften |
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Art der Erhebung: |
Vollerhebung Teilerhebung für die länderweise Gliederung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Alle Banken Länderweise Gliederung: Banken, welche die Eurodevisenstatistik einreichen müssen |
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Erhebungsstufe: |
Unternehmung; Geschäftsstelle und Konzern für einzelne Teilbereiche |
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Periodizität: |
Jährlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
3 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Kreditvolumenstatistik |
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Erhebungsgegenstand: |
Kredittätigkeit (Limiten, Benützung, Rückstellungen, Abschreibungen) und gefährdete Forderungen; Gliederung der Kredite nach Bilanzpositionen (Hypothekarkredite und Forderungen gegenüber Kunden [gedeckt und ungedeckt]), nach Restlaufzeiten, nach Wirtschaftsbranchen, nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland und nach Unternehmensgrösse des Kreditnehmers |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 280 Millionen Franken übersteigen |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
20 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Erhebung zur Kreditqualität |
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Erhebungsgegenstand: |
Angaben zur Kreditqualität (Ausfallwahrscheinlichkeit und erwarteter Verlust) und zur Kreditquantität (Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen); Gliederung nach Wirtschaftsbranchen sowie nach dem Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Total aus den Bilanzpositionen Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen im Inland 15 Milliarden Franken übersteigt |
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Erhebungsstufe: |
Konzern |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
2 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Kreditzinsstatistik |
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Erhebungsgegenstand: |
Kreditform, Kreditbetrag, Sicherheiten, Rating, Zinssatz, Zinsfestlegung, Kommissionen, Kreditdauer und Rückzahlungsmodalitäten sowie Merkmale des Kreditnehmers; zu melden sind einzeln alle Geschäfte, die auf neuen Kreditabschlüssen beruhen |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen im Inland 2 Milliarden Franken überschreiten |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Umfrage zur Kreditvergabe |
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Erhebungsgegenstand: |
Angaben zu Veränderungen der Kreditstandards, Kreditkonditionen und Kreditnachfrage; Gliederung der Kreditnehmer nach Unternehmen (sowie Unternehmensgrösse) und nach privaten Haushalten, nach Kredittyp, nach Restlaufzeiten, nach Sitz oder Wohnsitz der Kunden im Inland oder im Ausland |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Inlandkredite: Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Inland 8 Milliarden Franken übersteigen Auslandkredite: Schweizerisch beherrschte Banken, deren Kredite an Nicht-Banken im Ausland 10 Milliarden Franken übersteigen |
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Erhebungsstufe: |
Inlandkredite: Geschäftsstelle Auslandkredite: Konzern |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
20 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Zinssatzstatistik |
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Erhebungsgegenstand: |
Publizierte Zinssätze am Monatsende für Neugeschäfte; Zinssätze zu variablen Hypotheken, zu Hypotheken mit fester Verzinsung sowie zu Hypotheken mit Bindung an den Libor-Zinssatz; Zinssätze zu Spareinlagen, Sichteinlagen, Termingeldanlagen sowie zu Kassenobligationen |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Total aus auf Franken lautenden Spareinlagen, Übrigen Verpflichtungen gegenüber Kunden und Kassenobligationen im Inland 500 Millionen Franken übersteigt (ohne Privatbankiers, die sich nicht öffentlich zur Annahme fremder Gelder empfehlen) |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
10 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Wertpapierbestände |
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Erhebungsgegenstand: |
Bestände an Wertpapieren in offenen Kundendepots; Gliederung nach Wertpapierkategorien (insbesondere Geldmarktpapiere, Kassenobligationen, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte), nach Herkunft der Emittenten (Inland oder Ausland) und nach Währungen; Gliederung der Depotinhaber nach Wirtschaftssektoren und nach Sitz oder Wohnsitz im Inland oder im Ausland; Bestand der ausgeliehenen Wertpapiere |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung; Vollerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Depotbestand 4,3 Milliarden Franken überschreitet, melden monatlich; alle anderen Banken melden einmal jährlich |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Monatlich; jährlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
Monatliche Meldung: 25 Tage Jährliche Meldung: 3 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Wertpapierumsätze |
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Erhebungsgegenstand: |
Umsätze in offenen Kundendepots aus Kauf- und Verkaufsgeschäften; Gliederung der Depotinhaber nach Sitz oder Wohnsitz im Inland oder im Ausland; Gliederung der Umsätze nach Wertpapierkategorien (insbesondere Geldmarktpapiere, Kassenobligationen, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte), nach Herkunft der Emittenten (Inland oder Ausland) und nach Währungen |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, welche die Erhebung der Wertpapierbestände monatlich einreichen müssen |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
25 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Kollektivanlagenstatistik |
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Erhebungsgegenstand: |
Vermögensbestand und Vermögensveränderung der kollektiven Kapitalanlagen; Wert der von den kollektiven Kapitalanlagen herausgegebenen und zurückgenommenen Anteilsscheine; Gliederung der Vermögenswerte nach Inland und Ausland, nach Währungen und nach Anlagekategorien (Geldmarktinstrumente, Forderungen aus Pensionsgeschäften, Obligationen, Aktien und andere Beteiligungspapiere, Anteile an anderen Kollektivanlagen, strukturierte Produkte, Grundstücke und Immobilien, übrige Wertpapiere); Gliederung der Verbindlichkeiten nach Inland und Ausland; Gliederung der kollektiven Kapitalanlagen nach Rechtsform und gesetzlichen Arten offener kollektiver Kapitalanlagen; Erfolgsrechnung |
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Art der Erhebung: |
Vollerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Fondsleitungen schweizerischer Fonds, schweizerische Gesellschaften für kollektive Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 20064 |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
20 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Adressausfallrisiken im Interbankbereich |
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Erhebungsgegenstand: |
Erfassung der 10 beziehungsweise 20 grössten Forderungs- und Verpflichtungspositionen gegenüber anderen Banken beziehungsweise Bankgruppen im Inland und im Ausland |
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Art der Erhebung: |
Vollerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Alle Banken beziehungsweise Bankgruppen |
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Erhebungsstufe: |
Konzern |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
2 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
Wenn die Voraussetzungen von Artikel 5 Absatz 2 NBV erfüllt sind, kann die Einreichefrist auf 24 Stunden verkürzt werden |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Länderweise Gliederung der Wertpapierbestände (IMF Coordinated Portfolio Investment Survey) |
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Erhebungsgegenstand: |
Erfassung der Wertpapierbestände ausländischer Emittenten in offenen Depots inländischer Kunden; Gliederung nach Wertpapierkategorien (Geldmarktpapiere, Obligationen, Aktien, Anteile an Kollektivanlagen, strukturierte Produkte und übrige Wertschriften) und nach Herkunftsland der Emittenten |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren zu erfassende Depotbestände 1,8 Milliarden Franken überschreiten |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Jährlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
3 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Auslandstatus (BIS Consolidated Banking Statistics) |
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Erhebungsgegenstand: |
Länderweise Gliederung der finanziellen Forderungen und Verpflichtungen des Bankensektors auf konsolidierter Basis entsprechend den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich; Gliederung der Forderungen nach Sicherheiten (Grundpfand, Lombard, Bürgschaften und Garantien, übrige) |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Auslandaktiven oder deren Treuhandforderungen gegenüber dem Ausland 1 Milliarde Franken übersteigen |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle, Unternehmung oder Konzern |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
2 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Eurodevisenstatistik (BIS Locational Banking Statistics) |
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Erhebungsgegenstand: |
Forderungen und Verpflichtungen sowie Treuhandgeschäfte des inländischen Bankensektors gegenüber dem Ausland entsprechend den Vorschriften der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Banken, deren Auslandaktiven und -passiven 1 Milliarde Franken übersteigen |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
25 Tage |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Devisen- und Derivaterhebung (BIS OTC Derivatives Statistics) |
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Erhebungsgegenstand: |
Devisen- und Derivatgeschäfte entsprechend den Vorgaben der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich; Bestände; Umsätze |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Halbjährliche Statistik: 2 grösste Bankkonzerne |
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Alle drei Jahre: Banken, deren Kontraktvolumen der offenen derivativen Finanzinstrumente 8 Milliarden Franken (für Umsatzstatistik) beziehungsweise 3,5 Milliarden Schweizer Franken (für Bestandesstatistik) überschreitet | |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle (Umsätze); Konzern (Bestände) |
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Periodizität: |
Umsätze: alle drei Jahre Bestände: halbjährlich und alle drei Jahre |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
2 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Erhebungen im Bereich der Zahlungsbilanz |
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Erhebungsgegenstand: |
Grenzüberschreitender Handel mit Waren (ohne Aussenhandel gemäss Erhebung der Oberzolldirektion) und Dienstleistungen, Transithandel, grenzüberschreitende Arbeits- und Vermögenseinkommen, Übertragungen und Kapitalverkehr (Stromgrössen) gemäss den Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Anforderungen der Europäischen Union (EU) gemäss dem bilateralen Statistikabkommen5. Gliederung nach Ländern, Art der Transaktionen sowie nach Wirtschaftssektoren
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Art der Erhebung: |
Teilerhebungen |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Juristische Personen und Gesellschaften, wenn der Transaktionswert 100 000 Franken je Erhebungsgegenstand (1 Million Franken je Erhebungsgegenstand im Bereich des Kapitalverkehrs) überschreitet |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Quartalsweise oder jährlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
Vierteljährliche Meldung: 1 Monat Jährliche Meldung: 3 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
Die Auskunftspflicht ist ebenfalls erfüllt, wenn die am Zahlungsverkehr beteiligte Bank die Transaktion meldet |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Finanzielle Forderungen und Verpflichtungen gegenüber dem Ausland und Direktinvestitionen (Auslandsvermögensstatistik) |
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Erhebungsgegenstand: |
Forderungen und Verpflichtungen (Bestandesgrössen) gegenüber dem Ausland, schweizerische Direktinvestitionen im Ausland und ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz gemäss den Richtlinien des Internationalen Währungsfonds (IWF) sowie den Anforderungen der Europäischen Union (EU) gemäss dem bilateralen Statistikabkommen6. Gliederung nach Ländern, Art der Bestandesgrössen sowie nach Wirtschaftssektoren. Die Erhebung der Direktinvestitionen umfasst auch Angaben zum Personalbestand der Direktinvestoren und der Direktinvestitionsunternehmen |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Juristische Personen und Gesellschaften, deren Guthaben, Verpflichtungen oder Direktinvestitionen zum Erhebungszeitpunkt 10 Millionen Franken je Erhebungsgegenstand übersteigen |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Quartalsweise oder jährlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
Vierteljährliche Meldung: 1 Monat Jährliche Meldung: 3 Monate |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – Zahlungssysteme |
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Erhebungsgegenstand: |
Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Währungen; Anzahl direkter Teilnehmer |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Betreiber von Zahlungssystemen, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln (ohne sogenannte Inhouse-Zahlungssysteme) |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – Datenträgerapplikationen |
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Erhebungsgegenstand: |
Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen; Anzahl direkter Teilnehmer |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Betreiber von Datenträgerapplikationen, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – Debitkarten |
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Erhebungsgegenstand: |
Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland), nach Art der Transaktion (Kauf von Waren und Dienstleistungen, Bargeldbezug) sowie nach Herkunft der Karten (Inland und Ausland); Gliederung der Bargeldbezüge nach Währungen; Anzahl Karten; Anzahl Akzeptanzstellen und Terminals |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Herausgeber von Debitkarten, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – Kreditkarten |
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Erhebungsgegenstand: |
Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland), nach Art der Transaktion (Kauf von Waren und Dienstleistungen, Bargeldbezug) sowie nach Herkunft der Karten (Inland und Ausland); Anzahl Karten; Anzahl Akzeptanzstellen; mittels Lastschriftverfahren abgerechnete Karten |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Herausgeber von Kreditkarten, die Zahlungen im Betrag von über 100 Millionen Franken (brutto) pro Geschäftsjahr abwickeln |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – Checkverkehr |
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Erhebungsgegenstand: |
Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen gegliedert nach Ort der Transaktion (Inland und Ausland) und Domizil des Kunden (Inland und Ausland) |
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Art der Erhebung: |
Vollerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Clearingstelle für Checks |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – E-Geld |
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Erhebungsgegenstand: |
Betrag und Anzahl der abgewickelten Transaktionen; Betrag und Anzahl der Ladungen; Float; Anzahl Akzeptanzstellen und Terminals; Anzahl Karten |
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Art der Erhebung: |
Vollerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Emittenten von E-Geld |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Bargeldloser Zahlungsverkehr – Kundenzahlungen bei Banken und PostFinance |
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Erhebungsgegenstand: |
Kundenzahlungen bei Banken und PostFinance, welche innerhalb eines Quartals ausgelöst respektive empfangen werden. Unterteilung nach Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen; Gliederung nach inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungen und nach Währungen. Zusätzliche Unterteilung der Zahlungsausgänge in Schweizer Franken nach Art der Auftragserteilung |
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Art der Erhebung: |
Teilerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
25 bedeutendste Banken im schweizerischen Zahlungsverkehr und PostFinance |
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Erhebungsstufe: |
Geschäftsstelle |
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Periodizität: |
Quartalsweise |
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Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
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Bezeichnung der Erhebung: |
Geldausgabeautomaten (ATM) |
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Erhebungsgegenstand: |
Anzahl Automaten |
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Art der Erhebung: |
Vollerhebung |
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Auskunftspflichtige Institute: |
Betreiber von Netzen von Geldausgabeautomaten |
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Erhebungsstufe: |
– |
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Periodizität: |
Monatlich |
|
Einreichefrist nach Stichtag: |
1 Monat |
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Besondere Bestimmungen: |
– |
1 Fassung gemäss Ziff. II der V der SNB vom 3. Sept. 2009 (AS 2009 6373). Bereinigt gemäss Ziff. I der V der SNB vom 23. Juni 2011, in Kraft seit 1. Jan. 2012 (AS 2011 5043).
2 Art. 23–27 der Bankenverordnung vom 17. Mai 1972 (SR 952.02) und FINMA Rundschreiben RS 2008/2 vom 20. Nov. 2008 betreffend Rechnungslegung Banken.
3 Art. 23–27 der Bankenverordnung vom 17. Mai 1972 (SR 952.02) und FINMA Rundschreiben RS 2008/2 vom 20. Nov. 2008 betreffend Rechnungslegung Banken.
4 SR 951.31
5 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (SR 0.431.026.81).
6 Abkommen vom 26. Okt. 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik (SR 0.431.026.81).