Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

946.311

Verordnung des EVD
über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren

(VUB-EVD)

vom 9. April 2008 (Stand am 1. Mai 2008)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement,

gestützt auf die Artikel 6 Absatz 1, 11 Absätze 2 und 3, 19 Absatz 3, 20 Absatz 1, 24 Absatz 2 und 25 Absatz 1 der Verordnung vom 9. April 20081 über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB),

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Beglaubigungsstellen

Art. 2 Be- und Verarbeitungsregeln für bestimmte Erzeugnisse

Art. 3 Toleranzregel

Art. 4 Zubehör, Ersatzteile und Werkzeuge

2. Abschnitt: Form- und Verfahrensvorschriften

Art. 5 Form der Ursprungsbeglaubigungen

Art. 6 Ursprungsdeklaration

Art. 7 Übersetzung ausländischer Ursprungsbeglaubigungen

Art. 8 Gesuchsverfahren für Ursprungsbeglaubigungen

Art. 9 Vereinbarte Vereinfachungen des Verfahrens und Zulassung zum elektronischen Beglaubigungsverfahren

Art. 10 Ursprungsbeglaubigungen für Angebote im öffentlichen Beschaffungswesen

Art. 11 Nachträgliche Ausstellung von Ursprungsbeglaubigungen

Art. 12 Verlust von Ursprungsbeglaubigungen

3. Abschnitt: Schlussbestimmungen

Art. 13 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 14 Inkrafttreten

Anhang 1 Beglaubigungsstellen
Anhang 2 Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien
ohne schweizerischen Ursprung vorgenommen werden müssen, damit die daraus hergestellten Erzeugnisse den schweizerischen Ursprung erhalten

Anhang 2 Liste der besonderen Be- oder Verarbeitungen von bestimmten Waren des Kapitels 91, die an Vormaterialien ohne
schweizerischen Ursprung vorgenommen werden müssen,
damit die daraus hergestellten Erzeugnisse den schweizerischen Ursprung erhalten

Anhang 3
Anhang 3
Anhang 4
Anhang 5 Wortlaut der Ursprungsdeklaration, die nur im Inland gültig ist
Anhang 6 Ursprungsbeglaubigungen im öffentlichen Beschaffungswesen

Der Hinweis kann zusätzlich in einer anderen Sprache angebracht werden.


AS 2008 1851


1 SR 946.31


Stand am 1. Mai 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen