7. Abschnitt: Finanzen
< Art. 21 Rechnungslegung
> Art. 23 Umschuldungs- und Restrukturierungsabkommen
Art. 22 Versicherungsgeschäfte mit Delkredererisiko
Die SERV erbringt den Nachweis gemäss Artikel 29 Absatz 2 SERVG durch Darstellung einer Spartenrechnung innerhalb der Jahresrechnung.
Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen