1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 8 Kooperationen und Beteiligungen
> Art. 10 Weitere Aufgaben
Art. 9 Aufgabenübertragung an Dritte
Die SERV kann Aufgaben im Bereich der Durchführung der Versicherung an Dritte übertragen.
Stand am 1. Januar 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen