1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 3 Rechtsform
> Art. 5 Ziele
Art. 4 Exportrisikoversicherung
Die SERV bietet eine Versicherung für Exportrisiken nach Massgabe dieses Gesetzes an.
Stand am 1. Januar 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen