1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 2 Begriffe
> Art. 4 Exportrisikoversicherung
Art. 3 Rechtsform
1 Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2 Sie ist in ihrer Organisation und ihrer Betriebsführung selbständig und führt eine eigene Rechnung.
Stand am 1. Januar 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen