Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 2 Begriffe
> Art. 4 Exportrisikoversicherung

Art. 3 Rechtsform

1 Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit.

2 Sie ist in ihrer Organisation und ihrer Betriebsführung selbständig und führt eine eigene Rechnung.


Stand am 1. Januar 2007
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen