2. Abschnitt: Bewilligung für Reisende
Art. 3 Ausgeschlossene WarenArt. 4 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Art. 5 Für die Gesuchseinreichung zuständiger Kanton
Art. 6 Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Bewilligung
Art. 7 Mit dem Gesuch einzureichende Dokumente
Art. 8 Gesuchsprüfung
Art. 9 Erteilung und Erneuerung der Bewilligung
Art. 10 Verweigerung und Entzug der Bewilligung
Art. 11 Inhalt und Form der Ausweiskarte
Art. 12 Pflichten der Reisenden
3. Abschnitt: Ermächtigung von Unternehmen und Branchenverbänden zur Abgabe von Ausweiskarten
Art. 13 GesuchArt. 14 Erteilung der Ermächtigung
Art. 15 Rechte und Pflichten der ermächtigten Unternehmen und Branchenverbände
Art. 16 Entzug der Ausweiskarte durch ermächtigte Unternehmen und Branchenverbände
Art. 17 Aufgaben der zuständigen kantonalen Stelle
Art. 18 Entzug der Ermächtigung zur Abgabe von Ausweiskarten
4. Abschnitt: Bewilligung für Schausteller und Zirkusbetreiber
Art. 19 Für die Gesuchseinreichung zuständiger KantonArt. 20 Gesuch um Erteilung oder Erneuerung der Bewilligung
Art. 21 Nachweis der Sicherheit
Art. 22 Anforderungen an die Inspektionsstelle
Art. 23 Aufgaben der Inspektionsstelle
Art. 24 Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
Art. 25 Bewilligung
5. Abschnitt: Aufsicht und Gebühren
Art. 26 Aufsicht und VollzugArt. 27 Strafregisterauszüge der Reisenden
Art. 28 Gebühren
7. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 30 Internationale Gewerbelegitimationskarte für GrossreisendeArt. 31 Übergangsbestimmungen
Art. 32 Aufhebung bisherigen Rechts
Art. 33 Inkrafttreten
Anhang 1 Liste der Waren, deren Vertrieb durch Reisende eingeschränkt oder ausgeschlossen ist 1. Folgende Waren dürfen nicht durch Reisende vertrieben werden: 2. Der Vertrieb folgender Waren durch Reisende ist auf Grund
sonstiger Bestimmungen des Bundesrechts eingeschränkt oder
ausgeschlossen:
Anhang 2 Periodizitäten für die Erneuerung des Sicherheitsnachweises
Anhang 3 Liste der Deckungssummen
für die Betriebshaftpflichtversicherung der Schausteller
und Zirkusse nach Gefährdungspotential
1 SR 943.1
2 SR 930.11
3 SR 946.51
4 Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. II 13 der V vom 19. Mai 2010 über die Produktesicherheit, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2583).
Stand am 1. Juli 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen