Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

< Art. 13 Vollzug
> Art. 15 Inkrafttreten

Art. 14 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 12. April 20001 über Dienste der elektronischen Zertifizierung (ZertDV) wird aufgehoben.



Stand am 1. August 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen