5. Kapitel: Jackpotsysteme
1. Abschnitt: Allgemeine Anforderungen
< Art. 35
> Art. 37 Auslösebedingungen
Art. 36 Ausgestaltung des Jackpotsystems
Das Jackpotsystem muss derart konstruiert sein, dass:
- a.
- bei Stromunterbruch oder anderen Ereignissen keinerlei Daten verloren gehen und die Jackpotsumme rekonstruiert werden kann;
- b.
- keine Rückschlüsse auf den Zeitpunkt möglich sind, zu dem der Jackpot ausgelöst wird.
Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen