1. Abschnitt: Anforderungen
< Art. 29 Anfang und Ende eines Spiels
> Art. 31 Zähler
Art. 30 Besondere Vorschriften für Spielbanken mit einer Konzession B
1 In Spielbanken mit einer Konzession B darf der Höchstgewinn pro Spiel an Glücksspielautomaten, einschliesslich allfälliger Zusatzspiele, den Betrag nach Artikel 56 Absatz 2 VSBG nicht übersteigen.
2 Dieser Betrag darf auch nicht überschritten werden, wenn Spielereignisse und Spielergebnisse des vorangehenden Spiels auf das nachfolgende Spiel übernommen werden (Art. 25 Abs. 4). Der jeweils kumulierte Einsatz und Gewinn für beide Spiele darf die Höchstbeträge nach Artikel 56 VSBG nicht überschreiten.
Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen