3. Kapitel: Tischspiele
2. Abschnitt: Betrieb
< Art. 21 Tischspielangebot
> Art. 23 Höchsteinsätze für Tischspiele in Spielbanken mit einer Konzession B
Art. 22 Roulette
Roulette und analoge Spiele dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn:
- a.
- die Kesseldrehgeschwindigkeit dauernd überwacht wird;
- b.
- die getroffenen Zahlen zu statistischen Zwecken elektronisch oder auf andere geeignete Weise erfasst und dokumentiert werden.
Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen