3. Kapitel: Tischspiele
2. Abschnitt: Betrieb
< Art. 20 Spielregeln
> Art. 22 Roulette
Art. 21 Tischspielangebot
(Art. 46 VSBG)
1 Spielbanken dürfen folgende Tischspiele betreiben:
- a.
- Boulespiel;
- b.
- Roulette;
- c.
- Glücksrad/Big Wheel;
- d.
- Blackjack;
- e.
- Punto Banco;
- f.
- Baccara/Chemin de fer;
- g.
- Poker;
- h.
- Casino Stud Poker;
- i.
- Sic Bo;
- j.
- Craps.
2 Die Einführung von Varianten dieser Spiele unterliegt der Genehmigung der Kommission.
3 Die von der Spielbank einbehaltene Kommission für den Betrieb eines Jackpots bei einem Spieltisch darf höchstens 20 Prozent der Increments betragen.
Stand am 11. Juli 2006
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen