Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

6. Kapitel: Finanzhilfen (ohne Investitionskredite) und Abgeltungen
2. Abschnitt: Massnahmen
< Art. 38 Allgemeine Voraussetzung der Bundeshilfe
> Art. 40 Schutzwald

Art. 391 Schutz vor Naturereignissen

(Art. 36)

1 Abgeltungen an die Massnahmen und die Erstellung von Gefahrengrundlagen werden in der Regel global gewährt. Die Höhe der globalen Abgeltungen wird zwischen dem Bundesamt und dem betroffenen Kanton ausgehandelt und richtet sich nach:

a.
dem Gefahren- und Schadenpotenzial;
b.
dem Umfang und der Qualität der Massnahmen sowie von deren Planung.

2 Abgeltungen können einzeln gewährt werden, wenn die Massnahmen:

a.
einen kantonsübergreifenden Bezug aufweisen;
b.
Schutzgebiete oder Objekte nationaler Inventare berühren;
c.
wegen der möglichen Alternativen oder aus anderen Gründen in besonderem Mass eine komplexe oder spezielle fachliche Beurteilung erfordern; oder
d.
unvorhersehbar waren.

3 Der Beitrag an die Kosten der Massnahmen nach Absatz 2 beträgt zwischen 35 und 45 Prozent und richtet sich nach:

a.
dem Gefahren- und Schadenpotenzial;
b.
dem Grad der Umsetzung einer umfassenden Risikobetrachtung;
c.
dem Umfang und der Qualität der Massnahmen sowie von deren Planung.

4 Wird ein Kanton durch ausserordentliche Schutzmassnahmen, namentlich nach Unwetterschäden, erheblich belastet, so kann der Beitrag nach Absatz 3 ausnahmsweise auf höchstens 65 Prozent der Kosten der Massnahmen erhöht werden.

5 Keine Abgeltungen werden gewährt an:

a.
Massnahmen, die zum Schutz von Neubauten und -anlagen in erheblich gefährdeten Gebieten erforderlich sind;
b.
Massnahmen zum Schutz touristischer Bauten und Anlagen wie Seilbahnen, Skilifte, Skipisten oder Wanderwege, die sich ausserhalb des Siedlungsgebietes befinden.

1 Fassung gemäss Ziff. I 3 der V vom 2. Febr. 2011 (Weiterentwicklung der Programmvereinbarungen im Umweltbereich), in Kraft seit 1. März 2011 (AS 2011 649).


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen