1. Kapitel: Begriff des Waldes
< Art. 1 Begriff des Waldes
> Art. 3 Einrichtungen zur Stauhaltung und Vorgelände
Art. 2 Bestockte Weiden
(Art. 2 Abs. 2)
Bestockte Weiden (Wytweiden) sind Flächen, auf denen Waldbestockungen und offene Weideplätze mosaikartig abwechseln und die sowohl der Vieh- als auch der Forstwirtschaft dienen.
Stand am 1. Januar 2012
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