Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

8a. Abschnitt: Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
7. Kapitel: Spezielle Vorschriften für Zoonosen
< Art. 291d Überwachung der Antibiotikaresistenzen
> Art. 292 Aufsicht

Art. 291e Zoonosebericht

Das Bundesamt erstellt und veröffentlicht in Zusammenarbeit mit den Bundesämtern für Gesundheit und für Landwirtschaft sowie mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut jährlich einen Zoonosebericht. Der Bericht enthält insbesondere Angaben über Zoonosen, Zoonoseerreger und Antibiotikaresistenzen sowie eine Bewertung der Entwicklungstendenzen.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen