Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

3. Titel: Bekämpfungsmassnahmen
3. Kapitel: Auszurottende Tierseuchen
9. Abschnitt: Transmissible spongiforme Enzephalopathien
B. Bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE)
< Art. 178 Forschung
> Art. 179a Verdachtsfall

Art. 179 Überwachung

Tiere der Rindergattung, bei denen vier permanente Schneidezähne das Zahnfleisch durchbrochen haben, sind auf verändertes Prion-Protein zu untersuchen, wenn sie:

a.
umgestanden sind;
b.
nicht zum Zweck der Schlachtung getötet worden sind;
c.
krank oder verunfallt zur Schlachtung gebracht worden sind.

Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen