Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel und Diätfuttermittel
2. Abschnitt: Allgemeine Anforderungen
< Art. 8 Beschränkungen und Verbote
> Art. 10 Verantwortlichkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen

Art. 9 Katalog der Einzelfuttermittel und Meldepflicht

1 Wer ein Einzelfuttermittel oder ein Einzelfuttermittel, das in einem Mischfuttermittel oder einem Diätfuttermittel enthalten ist, das weder in der Verordnung (EU) Nr. 575/20111 (Katalog der Einzelfuttermittel) noch in der Liste nach Absatz 3 aufgeführt ist, einführt oder in Verkehr bringt, muss dem BLW innert drei Monaten nach dem ersten Einführen oder Inverkehrbringen die folgenden Angaben melden:

a.
Name und Adresse der Person oder Firma, die das Einzelfuttermittel einführt oder in Verkehr bringt;
b.
die Bezeichnung und allenfalls spezifische Kennzeichnungen des Einzelfuttermittels;
c.
die Beschreibung des Einzelfuttermittels sowie Angaben über den Prozess, aus dem das Einzelfuttermittel resultiert und gegebenenfalls über das Herstellungsverfahren;
d.
die Hauptnährstoffe, die das Einzelfuttermittel enthält.

2 Die Meldung kann auf elektronischer Vorgabe erfolgen.

3 Das BLW veröffentlicht eine Liste der eingegangenen Meldungen.

4 Für ein Einzelfuttermittel oder ein Einzelfuttermittel, das in einem Mischfuttermittel oder einem Diätfuttermittel enthalten ist, darf die Bezeichnung eines im Katalog aufgeführten Einzelfuttermittels nur verwendet werden, wenn es genau den Angaben im Katalog entspricht.

5 Ein Einzelfuttermittel, das im Katalog der Einzelfuttermittel aufgeführt ist, nach schweizerischer Arzneimittelgesetzgebung jedoch als Arzneimittel gilt, darf nicht als Einzelfuttermittel eingeführt, in Verkehr gebracht oder verwendet werden. Das BLW kann Ausnahmen vorsehen.


1 Verordnung (EU) Nr. 575/2011 der Europäischen Kommission vom 16. Juni 2011 zum Katalog der Einzelfuttermittel, ABl. L 159 vom 17.6.2011, S. 25.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen