Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

7. Kapitel: Vollzug
< Art. 68 Futtermittel mit Spuren von gentechnisch veränderten Organismen
> Art. 70 Kompetenzen des BLW

Art. 69 Kompetenzen des EVD

1 Das EVD legt die Toleranzen für die Abweichungen des gemessenen Wertes vom zugesicherten Nährstoffgehalt fest.

2 Es kann Probenahme- und Analysevorschriften erlassen.

3 Es bestimmt die Methode zur Berechnung des Nährwertes von Mischfuttermitteln.

4 Es kann Anforderungen an den Transport von Futtermitteln festlegen.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen