1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
< Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
> Art. 3 Begriffe
Art. 2 Regelungsbereiche
Geregelt werden:
- a.
- im 2. Kapitel:
- 1.
- das Inverkehrbringen und die Verwendung von Einzelfuttermitteln, Mischfuttermitteln und Diätfuttermitteln,
- 2.
- die Anforderungen an die Kennzeichnung, Verpackung und Aufmachung;
- b.
- im 3. Kapitel:
- 1.
- das Zulassungsverfahren, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen,
- 2.
- die Kontrolle und die Kennzeichnung von Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen;
- c.
- im 4. Kapitel: die Höchstwerte und die spezifischen Bestimmungen für unerwünschte Stoffe in der Tierernährung;
- d.
- im 5. Kapitel:
- 1.
- die Anforderungen an die Futtermittelhygiene,
- 2.
- die Anforderungen und Vorkehrungen für die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln,
- 3.
- die Voraussetzungen und das Verfahren für die Registrierung und Zulassung von Betrieben;
- e.
- im 6. Kapitel:
- 1.
- die Bewilligung und die Kontrolle von gentechnisch veränderten Futtermitteln,
- 2.
- die Anforderungen an die Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Futtermitteln.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen