Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Anhang 3

(Art. 17)

Änderung bisherigen Rechts

Die Verordnung des EVD vom 22. September 19971 über die biologische Landwirtschaft wird wie folgt geändert:

Anhang 2, Titel, Einleitungssatz und Ziffern 2.2.–5.


1 SR 910.181. Die hiernach aufgeführten Änd. sind eingefügt in der genannten V.


Stand am 1. Januar 2009
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen