916.151.1
Verordnung des EVD
über Saat- und Pflanzgut von Acker- und
Futterpflanzen- sowie Gemüsearten1
(Saat- und Pflanzgut-Verordnung des EVD)
vom 7. Dezember 1998 (Stand am 1. Juli 2010)
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
2. Abschnitt: Definitionen
Art. 2 Spezielle Sorten und spezielles SaatgutArt. 3 Prebasissaatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen und Betarüben
Art. 4 Basissaatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen, Betarüben und Gemüse
Art. 5 Zertifiziertes Saatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen, Betarüben und Gemüse
Art. 6 Handelssaatgut von Öl- und Faserpflanzen sowie Futterpflanzen
Art. 6a Standardsaatgut von Gemüse
Art. 7 Vorstufenpflanzgut von Kartoffeln
Art. 8 Basispflanzgut von Kartoffeln
Art. 9 Zertifiziertes Pflanzgut von Kartoffeln
Art. 10 Saatgutposten, Zuchtgartensaatgut und Vermehrungssaatgut von Getreide, Öl- und Faserpflanzen, Futterpflanzen, Betarüben und Gemüse
Art. 11 Kleinpackungen
Art. 12 Pflanzgutposten und Ausgangsmaterial von Kartoffeln
3. Abschnitt: Aufnahme in den Sortenkatalog
Art. 13 SortenkatalogArt. 14 Anforderungen für die Anbau- und Verwendungseignung
Art. 15 Ausnahmen für die Aufnahme von Sorten
Art. 16 Aufnahmegesuch
Art. 16a Sortenbezeichnung
Art. 17 Offizielle Prüfung der Anbau- und Verwendungseignung
Art. 18 Offizielle Prüfung der Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit
Art. 19 Einspracheverfahren
4. Abschnitt: Produktion, Anerkennung und Aufbereitung
Art. 20 AllgemeinesArt. 21 Zulassung von Produzenten
Art. 22 Zulassung von Vermehrungsorganisationen
Art. 22a Zulassung von Aufbereitungsorganisationen
Art. 23 Vermehrungsbestände und offizielle Feldbesichtigungen
Art. 24 Anerkennung von Saatgutposten
Art. 25 Verpackungen, Verschliessung, Etikettierung
Art. 26 Zulassung von Personen
2. Kapitel: Besondere Bestimmungen
1. Abschnitt: Getreide
Art. 32 Aufnahme in den SortenkatalogArt. 33 Anerkennung eines Versuchsnetzes für die Vorprüfung
Art. 34 Vermehrungsorganisationen
Art. 35 Inverkehrbringen
Art. 35a Saatgutmischungen
2. Abschnitt: Kartoffeln
Art. 36 Vorprüfungen von SortenArt. 37 Vermehrungsorganisationen
Art. 38 Produktion, Genehmigung der Parzellen und Verpackungen
Art. 39 Anerkennung von Pflanzgutposten von Kartoffeln
Art. 40 Inverkehrbringen
3. Kapitel: Schlussbestimmungen
Art. 50 VollzugArt. 50a
Art. 51 Übergangsbestimmung zur Änderung vom 7. Juni 2010
Art. 51a
Art. 51b
Art. 51c
Art. 52 Inkrafttreten
Anhang 1 Liste der Gattungen und Arten Kapitel A:
Gattungen und Arten, für welche ein Sortenkatalog erlassen
werden kann 1 Getreide 2 Kartoffeln 3 Futterpflanzen 4 Öl- und Faserpflanzen 5 Betarüben 6 Gemüse
Anhang 2 Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und
Verwendungseignung Kapitel A:
Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung
für Getreide 1 Allgemeines 2 Beobachtete Merkmale, Ausscheidungswerte,
Bonus/Malus-Werte, Berechnung des Gesamtindexes Kapitel B:
Anforderungen bezüglich der Anbau- und Verwendungseignung
für Kartoffeln 1 Allgemeines 2 Bedingungen bezüglich der Aufnahmegesuche 3 Bedingungen für die Aufnahme einer Sorte
in den Sortenkatalog 4 Ausscheidungswerte und Berechnungsformel
für den spezifischen Wert pro Merkmal Kapitel C:
Anforderungen bezüglich der Anbau- und Verwendungseignung
für Futterpflanzen 1 Allgemeines Bedingungen bezüglich Aufnahmegesuch und für die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog Ackerbohnen, Futtererbsen und Lupinen Kapitel D:
Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung
für Öl- und Faserpflanzen 1 Allgemeines 2 Bedingungen für die Annahme eines Aufnahmegesuchs und
die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog Kapitel E:
Anforderungen in Bezug auf die Anbau- und Verwendungseignung
für Zuckerrübe und Futterrübe 1 Allgemeines 2 Bedingungen für die Annahme eines Aufnahmegesuchs und
die Aufnahme einer Sorte in den Sortenkatalog
Anhang 3 Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen Kapitel A:
Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen
von Getreidesaatgut 1 Anzahl und Zeitpunkt der Besichtigungen 2 Beurteilungs- und Anerkennungsgrenzen Kapitel B:
Anforderungen an die Kulturen von Kartoffelpflanzgut 1 Bedingungen für die Anbaufläche 2 Anzahl der offiziellen Feldbesichtigungen 3 Krautvernichtung 4 Bedingungen für die Kulturen Kapitel C:
Feldbesichtigung und Anforderung an die Kulturen
von Futterpflanzensaatgut 1 Vorfrucht 2 Maximal erlaubte Erntejahre 3 Anzahl und Zeitpunkt der Besichtigung 4 Beurteilung und Anerkennungsgrenzen Kapitel D:
Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen
von Öl- und Faserpflanzensaatgut 1 Vorfrucht 2 Anzahl und Zeitpunkt der Besichtigungen 3 Beurteilung und Anerkennungsgrenzen Kapitel E:
Feldbesichtigung und Anforderungen an die Kulturen
von Gemüsearten
Anhang 4 Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen
an das Saat- und Pflanzgut Kapitel A:
Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an das Getreidesaatgut 1 Posten- und Mustergrössen 2 Anforderungen an das Saatgut Kapitel B:
Anforderungen an die Kartoffel-Pflanzgutposten 1 Sortierungsnormen 2 Qualität der Posten von Pflanzkartoffeln Kapitel C:
Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an das Futterpflanzensaatgut 1 Posten- und Mustergrössen 2 Lieferungstermine der offiziellen Muster für Vermehrungssaatgut 3 Anforderungen an das Saatgut Kapitel D:
Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an Öl- und
Faserpflanzensaatgut 1 Posten- und Mustergrössen 2 Anforderungen an das Saatgut 3 Das Vorhandensein von Schadorganismen, die die Verwendungseignung beeinträchtigen, ist auf ein Mindestmass zu beschränken. Insbesondere genügt das Saatgut folgenden Normen oder Voraussetzungen: Kapitel E:
Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an Betarübensaatgut 1 Posten- und Mustergrössen 2 Anforderungen an das Saatgut 3 Zusätzliche Anforderungen für Monogermsaatgut und
Präzisionssaatgut Kapitel F:
Bemusterung, Postengrösse und Anforderungen an Saatgut
der Gemüsearten 1 Posten- und Mustergrössen 2 Anforderungen an das Saatgut
Anhang 5 Etikettierung Kapitel A:
Etikettierung für Getreidesaatgut Kapitel B:
Etikettierung für Pflanzkartoffeln A. Vorgeschriebene Angaben B. Mindestgrössen Kapitel C:
Etikettierung für Futterpflanzensaatgut 1. Amtliches Etikett 2. Lieferantenetikett oder Anschrift auf der Packung
(Kleinpackung EG) Kapitel D:
Etikettierung von Öl- und Faserpflanzensaatgut 1 Vorgeschriebene Angaben 2 Mindestgrösse Kapitel E:
Etikettierung für Betarübensaatgut 1 Amtliches Etikett 2 Lieferantenetikett oder Aufschrift auf der Packung
(Kleinpackung EG) Kapitel F:
Etikettierung für Gemüsesaatgut A. Amtliche Etikette für Basissaatgut und Zertifiziertes Saatgut B. Lieferantenetikette oder Aufschrift auf der Packung
bei Standardsaatgut
Anhang 6 Bedingungen für Kulturen, die direkt von Pflanzkartoffeln
abstammen 1 Sortenechtheit 2 Virosen
1 Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 7. Juni 2010, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2763).
2 SR 916.151
3 Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 7. Juni 2010, in Kraft seit 1. Juli 2010 (AS 2010 2763).
4 Ursprünglich vor Art. 41. Fassung gemäss Ziff. I des EVD vom 22. Dez. 1999, in Kraft seit 1. Febr. 2000 (AS 2000 513).
5 Fassung gemäss Ziff. I der V des EVD vom 22. Dez. 1999, in Kraft seit 1. Febr. 2000 (AS 2000 513).
Stand am 1. Juli 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen