8. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
< Art. 33 Bundesamt für Landwirtschaft
> Art. 34 Kantone
Art. 33a1 Informationssystem für biologisches Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial
1 Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Frick führt ein Informationssystem «OrganicXseeds» für biologisches Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial. Dieses Informationssystem:
- a.
- ermöglicht den Eintrag von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial; Neueinträge sind vom Anbieter zu beantragen;
- b.
- ermöglicht den Nachweis der aktuellen Verfügbarkeit von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial.
2 Der Zugang zum Informationssystem und das Herunterladen von Informationen über die aktuelle Verfügbarkeit von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial sind für den Verwender unentgeltlich.
3 Das Departement regelt ausserdem insbesondere:
- a.
- die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Sorte in das Informationssystem;
- b.
- den Zugang zu den Daten.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 5347).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen