Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

8. Kapitel: Schlussbestimmungen
1. Abschnitt: Vollzug
< Art. 33 Bundesamt für Landwirtschaft
> Art. 34 Kantone

Art. 33a1 Informationssystem für biologisches Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial

1 Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) Frick führt ein Informationssystem «OrganicXseeds» für biologisches Saatgut und vegetatives Vermehrungsmaterial. Dieses Informationssystem:

a.
ermöglicht den Eintrag von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial; Neueinträge sind vom Anbieter zu beantragen;
b.
ermöglicht den Nachweis der aktuellen Verfügbarkeit von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial.

2 Der Zugang zum Informationssystem und das Herunterladen von Informationen über die aktuelle Verfügbarkeit von biologisch erzeugtem Vermehrungsmaterial sind für den Verwender unentgeltlich.

3 Das Departement regelt ausserdem insbesondere:

a.
die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Sorte in das Informationssystem;
b.
den Zugang zu den Daten.

1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 5347).


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen