2a. Kapitel: Anforderungen an die Verarbeitung von Lebensmitteln und Futtermitteln
< Art. 16l Vorschriften für die Herstellung von verarbeiteten biologischen Futtermitteln
> Art. 17 Nicht zum Verzehr bestimmte Erzeugnisse
Art. 16m Vorschriften für die Herstellung von biologischer Hefe
Für die Herstellung von biologischer Hefe dürfen nur biologisch erzeugte Substrate verwendet werden. Andere Erzeugnisse und Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie nach Artikel 16k für die Verwendung in der biologischen Verarbeitung zugelassen wurden.
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen