2. Kapitel: Anforderungen an die biologische Produktion
3. Abschnitt: Pflanzenbau
< Art. 11 Pflanzenschutz
> Art. 12 Düngung
Art. 11a1 Spritzentest
Die für den Pflanzenschutz eingesetzten zapfwellenangetriebenen oder selbstfahrenden Geräte müssen mindestens alle vier Jahre von einer vom Bundesamt anerkannten Stelle getestet werden. Demeter Betriebe, welche mit ihren Geräten ausschliesslich biologisch-dynamische Präparate ausbringen, sind davon ausgenommen.
1 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 26. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 5347).
Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen