Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Abschnitt: Voraussetzungen für die Ausrichtung von Öko-Qualitätsbeiträgen
< Art. 1
> Art. 3 Biologische Qualität

Art. 2 Beitragsempfänger und —empfängerinnen

Beiträge erhalten Bewirtschafter oder Bewirtschafterinnen, die Anspruch auf Direktzahlungen nach der Direktzahlungsverordnung vom 7. Dezember 19981 (DZV) haben.


1 SR 910.13


Stand am 1. Januar 2011
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen