Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
3. Kapitel: Ökologischer Leistungsnachweis
1. Abschnitt: Ökologische Leistungen
< Art. 5 Tiergerechte Haltung der Nutztiere
> Art. 7 Angemessener Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen

Art. 6 Ausgeglichene Düngerbilanz

1 Die Nährstoffkreisläufe sind möglichst zu schliessen, und die Zahl der Nutztiere ist dem Standort anzupassen.

2 Anhand einer Nährstoffbilanz ist zu zeigen, dass kein überschüssiger Phosphor und Stickstoff ausgebracht wird.

3 Die zulässige Phosphor- und Stickstoffmenge bemisst sich nach dem Pflanzenbedarf und dem betrieblichen Bewirtschaftungspotential.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen