Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
3. Kapitel: Ökologischer Leistungsnachweis
1. Abschnitt: Ökologische Leistungen
< Art. 4a Berücksichtigung ausländischer Direktzahlungen
> Art. 6 Ausgeglichene Düngerbilanz

Art. 5 Tiergerechte Haltung der Nutztiere

Die für die landwirtschaftliche Produktion massgebenden Vorschriften der Tierschutzgesetzgebung müssen eingehalten werden.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen