2. Titel: Allgemeine Direktzahlungen
4. Kapitel: Hangbeiträge
2. Abschnitt: Hangbeiträge für Rebflächen
< Art. 37 Beitragsberechtigung
> Art. 39
Art. 38 Höhe der Beiträge
1 Der Hangbeitrag beträgt pro Hektare und Jahr:
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für Rebflächen in Steillagen mit 30–50 Prozent Neigung |
1500 Franken | |
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für Rebflächen in Steillagen mit mehr als 50 Prozent Neigung |
3000 Franken | |
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für Rebflächen in Terrassenlagen mit 30 und mehr Prozent Neigung |
5000 Franken. |
2 Die Beiträge für Steil- und Terrassenlagen sind nicht kumulierbar.
Stand am 1. Januar 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen