Small JavaScript is used for display and check functions Zitate: SR 916.51 (Verordnung vom 26. November 2003 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung, LDV))
Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

916.51 Verordnung vom 26. November 2003 über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung, LDV)

Zitate

Dieser Text wird an den folgenden Stellen zitiert:1)

SR-Nummer Titel Stelle

916.443.13

Verordnung vom 27. August 2008 über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr (EDTpV)

Art. 11 Fleisch, Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse aus Staaten ohne Verbot von Hormonen als Leistungsförderern

916.511

Verordnung des BLW vom 2. Dezember 2003 über die von der Deklarationspflicht befreiten Länder nach landwirtschaftlicher Deklarationsverordnung (LDV-Länderliste)

Titelblatt

943.11

Verordnung vom 4. September 2002 über das Gewerbe der Reisenden

Anhang 1 Liste der Waren, deren Vertrieb durch Reisende eingeschränkt oder ausgeschlossen ist 1. Folgende Waren dürfen nicht durch Reisende vertrieben werden: 2. Der Vertrieb folgender Waren durch Reisende ist auf Grund sonstiger Bestimmungen des Bundesrechts eingeschränkt oder ausgeschlossen:

946.513.8

Verordnung vom 19. Mai 2010 über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt (Verordnung über das Inverkehrbringen von Produkten nach ausländischen Vorschriften, VIPaV)

Art. 2 Ausnahmekatalog gemäss Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe e THG


1) Diese Liste enthält nur Verweise, welche in einer Fussnote mit entsprechender SR-Nummer bezeichnet sind.

Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen