Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

837.02

Verordnung
über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung

(Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)

vom 31. August 1983 (Stand am 1. Januar 2013)

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 81 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20001 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und auf Artikel 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 19822 (AVIG) sowie in Ausführung von Anhang II des Abkommens vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit,4

verordnet:

Erster Titel:5 Anwendbarkeit des ATSG auf kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen

(Art. 1 Abs. 3 AVIG)

Art. 1

Titel 1a:6 Beiträge

Art. 1a Begrenzung des beitragspflichtigen Lohnes

Art. 2 Verwaltungskostenbeitrag

Zweiter Titel: Leistungen

Erstes Kapitel: Arbeitslosenentschädigung

1. Abschnitt: Anspruch

Art. 3 Heimarbeitnehmer

Art. 3a Rahmenfristen nach Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Förderung durch die Arbeitslosenversicherung

Art. 3b Rahmenfristen im Falle von Erziehungszeiten

Art. 4 Voller Arbeitstag

Art. 5 Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen

Art. 6 Besondere Wartezeiten

Art. 6a Allgemeine Wartezeit

Art. 7 Saisontätigkeit

Art. 8 Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen

Art. 9 Ferienentschädigung in Sonderfällen

Art. 10 Anrechenbarer Arbeitsausfall bei bestrittener Auflösung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses

Art. 10a Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses

Art. 10b Freiwillige Leistungen an die berufliche Vorsorge

Art. 10c Beginn und Dauer der Frist, während welcher der Arbeitsausfall nicht anrechenbar ist

Art. 10d Monatliche freiwillige Leistungen

Art. 10e Rahmenfrist für den Leistungsbezug

Art. 10f Zeiten, die den Beitragszeiten gleichgestellt sind

Art. 10g Versicherter Verdienst

Art. 10h Anrechenbarer Arbeitsausfall bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen

Art. 11 Ermittlung der Beitragszeit

Art. 11a–11b

Art. 12 Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter

Art. 12a Beitragszeit in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen

Art. 13 Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit

Art. 14 Vermittlungsfähigkeit von Heimarbeitnehmern und Temporärarbeitnehmern

Art. 15 Abklärung der Vermittlungsfähigkeit von Behinderten

Art. 16

Art. 17 Ausnahme der finanziellen Zumutbarkeit

3. Abschnitt: Entschädigung

Art. 28 Kassenwahl und Kassenwechsel

Art. 29 Geltendmachung des Anspruchs

Art. 30 Auszahlung der Entschädigung, Steuerausweis

Art. 31 Vorschuss

Art. 32 Entschädigung vorzeitig pensionierter Versicherter

Art. 33 Taggeldansatz

Art. 34 Zuschlag für Kinder- und Ausbildungszulagen

Art. 35 AHV-Abrechnung für Arbeitslosenentschädigungen

Art. 36 Obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle

Art. 37 Bemessungszeitraum für den versicherten Verdienst

Art. 38 Von der öffentlichen Hand finanzierte Massnahmen

Art. 39 Massgebender Lohn bei Anrechnung von Zeiten, die Beitragszeiten gleichgesetzt sind.

Art. 40 Mindestgrenze des versicherten Verdienstes

Art. 40a Umrechnung des Monatsverdienstes in Tagesverdienst

Art. 40b Versicherter Verdienst von Behinderten

Art. 40c Gleichzeitige Erfüllung der Beitragszeit und Befreiung von deren Erfüllung

Art. 41 Pauschalansätze für den versicherten Verdienst

Art. 41a Kompensationszahlungen

Art. 41b Rahmenfrist und Anzahl Taggelder für kurz vor dem Rentenalter stehende Versicherte

Art. 41c

Art. 42 Taggeldanspruch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

Art. 43

Zweites Kapitel: Kurzarbeitsentschädigung

Art. 46 Normale und verkürzte Arbeitszeit

Art. 46a

Art. 46b Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles

Art. 47 Weiterbildung im Betrieb

Art. 48 Anrechenbarer Arbeitsausfall von Heimarbeitnehmern

Art. 48a Mindestausfall von 10 Prozent der Arbeitsstunden

Art. 48b Betriebsanalyse

Art. 49 Voller Arbeitstag

Art. 50 Karenzzeit

Art. 51 Arbeitsausfälle wegen behördlicher Massnahmen und anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände

Art. 51a Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Kundenausfälle

Art. 52 Betriebsabteilung

Art. 53 Abrechnungsperiode

Art. 54 Anrechenbarer Arbeitsausfall bei Kurzarbeit vor oder nach Feiertagen oder Betriebsferien

Art. 54a Saisonale Beschäftigungsschwankungen

Art. 55 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Heimarbeitnehmer

Art. 56 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Bezüger von Einarbeitungszuschüssen

Art. 57 Bemessungsgrundlagen bei erheblich schwankendem Lohn

Art. 57a Begrenzung des anrechenbaren Arbeitsausfalles

Art. 57b Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung

Art. 58 Voranmeldefrist

Art. 59 Einzureichende Unterlagen

Art. 60 Kassenwahl und Kassenwechsel

Art. 61 Geltendmachung des Anspruchs

Art. 61a Vergütung der Arbeitgeberbeiträge

Art. 62

Art. 63 Anrechnung von Einkommen aus Zwischenbeschäftigung

Art. 64 Abzüge wegen Verschuldens des Versicherten

Drittes Kapitel: Schlechtwetterentschädigung

Art. 65 Erwerbszweige mit Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung

Art. 66 Anrechenbarer Arbeitsausfall

Art. 66a Normale und verkürzte Arbeitszeit

Art. 67 Voller Arbeitstag

Art. 67a Karenzzeit

Art. 68 Abrechnungsperiode

Art. 69 Meldung

Art. 70 Geltendmachung des Anspruchs

Art. 71 Kassenwechsel

Art. 71a Vergütung der Arbeitgeberbeiträge

Art. 72 Kontrollvorschriften

Viertes Kapitel: Insolvenzentschädigung

Art. 73 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Art. 74 Glaubhaftmachung der Forderung

Art. 75

Art. 75a Gleiches Arbeitsverhältnis

Art. 76 Sozialversicherungsbeiträge

Art. 77 Geltendmachung des Anspruchs

Art. 78 Zusammenarbeit der Kassen

Art. 79 Verfahrensanträge und Klagen mit Kostenrisiko

Art. 80 Forderungen im Ausland

Fünftes Kapitel: Arbeitsmarktliche Massnahmen8

1. Abschnitt: Umschulung, Weiterbildung, Eingliederung

Art. 81 Teilnahme an Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahmen

Art. 81a Erfolgskontrolle der Massnahmen

Art. 81b Mindesttaggeld

Art. 81c

Art. 81d Beiträge der zuständigen Amtsstelle an die Veranstalter von arbeitsmarktlichen Massnahmen

Art. 81e Zuständigkeit und Verfahren

Art. 82 Teilnahme an Massnahmen nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug

Art. 83 Berücksichtigung von Fähigkeiten und Neigungen des Versicherten

Art. 84 Kontrolle der arbeitsmarktlichen Massnahmen

Art. 85 Ersatz der Auslagen für die Teilnahme an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen

Art. 85a Kosten der Durchführung der Massnahme

Art. 86 Auszahlung der Vergütungen und Vorschuss

Art. 87 Bescheinigung des Veranstalters der Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahme

Art. 88 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Bildungsmassnahmen

Art. 89

Art. 90 Einarbeitungszuschüsse

Art. 90a Ausbildungszuschüsse

Dritter Titel: Organisation und Finanzierung

Erstes Kapitel: Arbeitslosenkassen

Art. 103 Meldepflicht der Kassen

Art. 104 Form der Auszahlung

Art. 105 Verwaltung des Betriebskapitals

Art. 106

Art. 107 Monatliche Betriebsrechnung

Art. 108 Rechnungsführung und Rechnungsabschluss

Zweites Kapitel: Übrige Durchführungsstelle

1. Abschnitt: Ausgleichsstelle

Art. 109 Prüfung der Geschäftsführung bei den ALV-Durchführungsstellen

Art. 109a Prüfung der Rechnungsführung und des Inventars

Art. 109b Prüfung der EDV-Anwendungen

Art. 110 Revision der Auszahlungen und Arbeitgeberkontrollen

Art. 111 Revisionsbericht und Verfügung

Art. 111a Mehrkosten im Rahmen der Arbeitgeberkontrollen im Falle missbräuchlicher Erwirkung von Leistungen

Art. 111b Sanktion bei missbräuchlicher Erwirkung von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung durch den Arbeitgeber

Art. 112 Einwendungen und Aktenergänzung

Art. 113 Weisungen und Verfügungen der Ausgleichsstelle

Art. 114 Ersatzpflicht des Kassenträgers oder des Kantons

Art. 114a Haftungsrisikovergütung an die Kassenträger und die Kantone

Art. 115 Befreiung von der Ersatzpflicht

Art. 115a

Art. 116 Übertragung der Revision

Art. 117 Zuweisung der Mittel an die Kassen

Art. 117a Anstellung von Personal zulasten des Ausgleichsfonds

2. Abschnitt: Ausgleichsfonds

Art. 118 Revision

4. Abschnitt: Zentrale Ausgleichsstelle der AHV

Art. 120 Beitragsabrechnung

Drittes Kapitel: Finanzierung

Art. 122 Verwaltungskosten der AHV-Ausgleichskassen

Art. 122a Anrechenbare Kosten der RAV, der LAM-Stelle und der kantonalen Amtsstelle

Art. 122b Vereinbarung mit den Trägern der Arbeitslosenkassen

Art. 122c Vereinbarung mit RAV, LAM-Stelle und kantonaler Amtsstelle

Art. 123

Vierter Titel: Verschiedene Bestimmungen

Art. 124 Nachzahlungen an bevorschussende Dritte

Art. 124a

Art. 125 Aktenaufbewahrung

Art. 126 Datenschutzrechte der betroffenen Person

Art. 126a Kosten der Bekanntgabe und Publikation von Daten

Art. 127

Art. 128 Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts

Art. 128a Übriges Verfahren

Art. 129

Art. 129a Verhältnis zum europäischen Recht

Fünfter Titel: Schlussbestimmungen

Art. 130 Aufhebung bisherigen Rechts

Art. 131 Änderung bisherigen Rechts

Art. 131a

Art. 132 Inkrafttreten

Schlussbestimmung der Änderung vom 25. April 19859

Schlussbestimmungen der Änderung vom 6. November 199610

Übergangsbestimmung zur Änderung vom 2. März 201211

In Bezug auf Island, Liechtenstein, und Norwegen gilt bis zum Inkrafttreten der Änderung vom …12 von Anhang K des Übereinkommens vom 4. Januar 196013 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation das bisherige Recht.


Anhang
- Erhöhung der Anzahl der Taggelder in Kantonen, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind


 AS 1983 1205


1 SR 830.1
2 SR 837.0
3 SR 0.142.112.681
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. April 2012 (AS 2012 1203).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. Mai 2003, in Kraft seit 1. Juli 2003 (AS 2003 1828).
6 Ursprünglich 1. Tit.
7 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Nov. 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 3071).
8 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4861).
9 AS 1985 648. Aufgehoben durch Ziff. IV 55 der V vom 22. Aug. 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4477).
10 AS 1996 3071. Aufgehoben durch Ziff. IV 55 der V vom 22. Aug. 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4477).
11 AS 2012 1203
12 AS 2012
13 SR 0.632.31


Stand am 1. Januar 2013
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen