837.02
Verordnung
über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)
vom 31. August 1983 (Stand am 1. Januar 2013)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 81 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20001 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und auf Artikel 109 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vom 25. Juni 19822 (AVIG) sowie in Ausführung von Anhang II des Abkommens vom 21. Juni 19993 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit,4
verordnet:
Erster Titel:5 Anwendbarkeit des ATSG auf kollektive arbeitsmarktliche Massnahmen
(Art. 1 Abs. 3 AVIG)
Art. 1Titel 1a:6 Beiträge
Art. 1a Begrenzung des beitragspflichtigen LohnesArt. 2 Verwaltungskostenbeitrag
Zweiter Titel: Leistungen
Erstes Kapitel: Arbeitslosenentschädigung
1. Abschnitt: Anspruch
Art. 3 HeimarbeitnehmerArt. 3a Rahmenfristen nach Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Förderung durch die Arbeitslosenversicherung
Art. 3b Rahmenfristen im Falle von Erziehungszeiten
Art. 4 Voller Arbeitstag
Art. 5 Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen
Art. 6 Besondere Wartezeiten
Art. 6a Allgemeine Wartezeit
Art. 7 Saisontätigkeit
Art. 8 Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen
Art. 9 Ferienentschädigung in Sonderfällen
Art. 10 Anrechenbarer Arbeitsausfall bei bestrittener Auflösung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses
Art. 10a Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Art. 10b Freiwillige Leistungen an die berufliche Vorsorge
Art. 10c Beginn und Dauer der Frist, während welcher der Arbeitsausfall nicht anrechenbar ist
Art. 10d Monatliche freiwillige Leistungen
Art. 10e Rahmenfrist für den Leistungsbezug
Art. 10f Zeiten, die den Beitragszeiten gleichgestellt sind
Art. 10g Versicherter Verdienst
Art. 10h Anrechenbarer Arbeitsausfall bei vorzeitiger Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen
Art. 11 Ermittlung der Beitragszeit
Art. 11a–11b
Art. 12 Beitragszeit vorzeitig pensionierter Versicherter
Art. 12a Beitragszeit in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen
Art. 13 Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit
Art. 14 Vermittlungsfähigkeit von Heimarbeitnehmern und Temporärarbeitnehmern
Art. 15 Abklärung der Vermittlungsfähigkeit von Behinderten
Art. 16
Art. 17 Ausnahme der finanziellen Zumutbarkeit
2. Abschnitt: Beratung und Kontrolle7
Art. 18 Örtliche ZuständigkeitArt. 19 Persönliche Meldung bei der Gemeinde oder bei der zuständigen Amtsstelle
Art. 19a Aufklärung über Rechte und Pflichten
Art. 20 Anmeldung bei der zuständigen Amtsstelle
Art. 20a Personen, die sich zur Stellensuche vorübergehend in der Schweiz aufhalten
Art. 21 Beratung und Kontrolle
Art. 22 Beratungs- und Kontrollgespräche
Art. 23 Kontrolldaten für die Geltendmachung des Anspruchs
Art. 24 Überprüfung der Vermittlungsfähigkeit
Art. 25 Erleichterung der Beratung und Kontrolle sowie vorübergehende Befreiung von der Vermittlungsfähigkeit
Art. 25a
Art. 26 Persönliche Arbeitsbemühungen der versicherten Person
Art. 27 Kontrollfreie Tage
Art. 27a Kontrollperiode
Art. 27b
3. Abschnitt: Entschädigung
Art. 28 Kassenwahl und KassenwechselArt. 29 Geltendmachung des Anspruchs
Art. 30 Auszahlung der Entschädigung, Steuerausweis
Art. 31 Vorschuss
Art. 32 Entschädigung vorzeitig pensionierter Versicherter
Art. 33 Taggeldansatz
Art. 34 Zuschlag für Kinder- und Ausbildungszulagen
Art. 35 AHV-Abrechnung für Arbeitslosenentschädigungen
Art. 36 Obligatorische Versicherung der Nichtberufsunfälle
Art. 37 Bemessungszeitraum für den versicherten Verdienst
Art. 38 Von der öffentlichen Hand finanzierte Massnahmen
Art. 39 Massgebender Lohn bei Anrechnung von Zeiten, die Beitragszeiten gleichgesetzt sind.
Art. 40 Mindestgrenze des versicherten Verdienstes
Art. 40a Umrechnung des Monatsverdienstes in Tagesverdienst
Art. 40b Versicherter Verdienst von Behinderten
Art. 40c Gleichzeitige Erfüllung der Beitragszeit und Befreiung von deren Erfüllung
Art. 41 Pauschalansätze für den versicherten Verdienst
Art. 41a Kompensationszahlungen
Art. 41b Rahmenfrist und Anzahl Taggelder für kurz vor dem Rentenalter stehende Versicherte
Art. 41c
Art. 42 Taggeldanspruch bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
Art. 43
4. Abschnitt: Einstellung in der Anspruchsberechtigung
Art. 44 Selbstverschuldete ArbeitslosigkeitArt. 45 Beginn der Einstellungsfrist und Dauer der Einstellung
Zweites Kapitel: Kurzarbeitsentschädigung
Art. 46 Normale und verkürzte ArbeitszeitArt. 46a
Art. 46b Kontrollierbarkeit des Arbeitsausfalles
Art. 47 Weiterbildung im Betrieb
Art. 48 Anrechenbarer Arbeitsausfall von Heimarbeitnehmern
Art. 48a Mindestausfall von 10 Prozent der Arbeitsstunden
Art. 48b Betriebsanalyse
Art. 49 Voller Arbeitstag
Art. 50 Karenzzeit
Art. 51 Arbeitsausfälle wegen behördlicher Massnahmen und anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände
Art. 51a Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Kundenausfälle
Art. 52 Betriebsabteilung
Art. 53 Abrechnungsperiode
Art. 54 Anrechenbarer Arbeitsausfall bei Kurzarbeit vor oder nach Feiertagen oder Betriebsferien
Art. 54a Saisonale Beschäftigungsschwankungen
Art. 55 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Heimarbeitnehmer
Art. 56 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Bezüger von Einarbeitungszuschüssen
Art. 57 Bemessungsgrundlagen bei erheblich schwankendem Lohn
Art. 57a Begrenzung des anrechenbaren Arbeitsausfalles
Art. 57b Höchstdauer der Kurzarbeitsentschädigung
Art. 58 Voranmeldefrist
Art. 59 Einzureichende Unterlagen
Art. 60 Kassenwahl und Kassenwechsel
Art. 61 Geltendmachung des Anspruchs
Art. 61a Vergütung der Arbeitgeberbeiträge
Art. 62
Art. 63 Anrechnung von Einkommen aus Zwischenbeschäftigung
Art. 64 Abzüge wegen Verschuldens des Versicherten
Drittes Kapitel: Schlechtwetterentschädigung
Art. 65 Erwerbszweige mit Anspruch auf SchlechtwetterentschädigungArt. 66 Anrechenbarer Arbeitsausfall
Art. 66a Normale und verkürzte Arbeitszeit
Art. 67 Voller Arbeitstag
Art. 67a Karenzzeit
Art. 68 Abrechnungsperiode
Art. 69 Meldung
Art. 70 Geltendmachung des Anspruchs
Art. 71 Kassenwechsel
Art. 71a Vergütung der Arbeitgeberbeiträge
Art. 72 Kontrollvorschriften
Viertes Kapitel: Insolvenzentschädigung
Art. 73 Anspruchsberechtigte ArbeitnehmerArt. 74 Glaubhaftmachung der Forderung
Art. 75
Art. 75a Gleiches Arbeitsverhältnis
Art. 76 Sozialversicherungsbeiträge
Art. 77 Geltendmachung des Anspruchs
Art. 78 Zusammenarbeit der Kassen
Art. 79 Verfahrensanträge und Klagen mit Kostenrisiko
Art. 80 Forderungen im Ausland
Fünftes Kapitel: Arbeitsmarktliche Massnahmen8
1. Abschnitt: Umschulung, Weiterbildung, Eingliederung
Art. 81 Teilnahme an Bildungs- oder BeschäftigungsmassnahmenArt. 81a Erfolgskontrolle der Massnahmen
Art. 81b Mindesttaggeld
Art. 81c
Art. 81d Beiträge der zuständigen Amtsstelle an die Veranstalter von arbeitsmarktlichen Massnahmen
Art. 81e Zuständigkeit und Verfahren
Art. 82 Teilnahme an Massnahmen nach Ablauf der Rahmenfrist für den Leistungsbezug
Art. 83 Berücksichtigung von Fähigkeiten und Neigungen des Versicherten
Art. 84 Kontrolle der arbeitsmarktlichen Massnahmen
Art. 85 Ersatz der Auslagen für die Teilnahme an Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen
Art. 85a Kosten der Durchführung der Massnahme
Art. 86 Auszahlung der Vergütungen und Vorschuss
Art. 87 Bescheinigung des Veranstalters der Bildungs- oder Beschäftigungsmassnahme
Art. 88 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Bildungsmassnahmen
Art. 89
Art. 90 Einarbeitungszuschüsse
Art. 90a Ausbildungszuschüsse
2. Abschnitt: Arbeit ausserhalb der Wohnortsregion
Art. 91 WohnortsregionArt. 92 Pendlerkostenbeitrag
Art. 93 Beitrag an Wochenaufenthalter
Art. 94 Finanzielle Einbusse gegenüber der letzten Erwerbstätigkeit
Art. 95 Auszahlung der Leistungen und Vorschuss
Art. 95a Planungsphase
Art. 95b Gesuch um Taggelder
Art. 95c Gesuch um Übernahme des Verlustrisikos ohne Taggelder
Art. 95d Gesuch um Übernahme des Verlustrisikos mit Taggeldern
Art. 95e Abschluss der Planungsphase und Rahmenfrist
3. Abschnitt: Weitere Massnahmen
Art. 96Art. 96a
Art. 97 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Beschäftigungsmassnahmen
Art. 97a Finanzielle Beteiligung des Praktikumsbetriebes
Art. 97b Motivationssemester
Art. 98 Berufspraktikum
Art. 98a Massnahmen zu Gunsten von Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
Art. 98b
Art. 99
Art. 99a
Art. 100 Beiträge zur Förderung der Arbeitsmarktforschung
Art. 101–102
Art. 102a–102b
Art. 102c
Dritter Titel: Organisation und Finanzierung
Erstes Kapitel: Arbeitslosenkassen
Art. 103 Meldepflicht der KassenArt. 104 Form der Auszahlung
Art. 105 Verwaltung des Betriebskapitals
Art. 106
Art. 107 Monatliche Betriebsrechnung
Art. 108 Rechnungsführung und Rechnungsabschluss
Zweites Kapitel: Übrige Durchführungsstelle
1. Abschnitt: Ausgleichsstelle
Art. 109 Prüfung der Geschäftsführung bei den ALV-DurchführungsstellenArt. 109a Prüfung der Rechnungsführung und des Inventars
Art. 109b Prüfung der EDV-Anwendungen
Art. 110 Revision der Auszahlungen und Arbeitgeberkontrollen
Art. 111 Revisionsbericht und Verfügung
Art. 111a Mehrkosten im Rahmen der Arbeitgeberkontrollen im Falle missbräuchlicher Erwirkung von Leistungen
Art. 111b Sanktion bei missbräuchlicher Erwirkung von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung durch den Arbeitgeber
Art. 112 Einwendungen und Aktenergänzung
Art. 113 Weisungen und Verfügungen der Ausgleichsstelle
Art. 114 Ersatzpflicht des Kassenträgers oder des Kantons
Art. 114a Haftungsrisikovergütung an die Kassenträger und die Kantone
Art. 115 Befreiung von der Ersatzpflicht
Art. 115a
Art. 116 Übertragung der Revision
Art. 117 Zuweisung der Mittel an die Kassen
Art. 117a Anstellung von Personal zulasten des Ausgleichsfonds
3. Abschnitt: Kantonale Amtsstellen
Art. 119 Örtliche ZuständigkeitArt. 119a Errichtung und Betrieb der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und der Logistikstellen für arbeitsmarktliche Massnahmen (LAM-Stellen)
Art. 119b Anforderungen an die mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung betrauten Personen
Art. 119c Tripartite Kommission
Art. 119cbis Zusammenarbeit mit privaten Stellenvermittlern
Art. 119d Interinstitutionelle Zusammenarbeit
5. Abschnitt: Aufsichtskommission
Art. 121Art. 121a Ausschuss der Aufsichtskommission
Art. 121b Vermögensanlage des Ausgleichsfonds
Drittes Kapitel: Finanzierung
Art. 122 Verwaltungskosten der AHV-AusgleichskassenArt. 122a Anrechenbare Kosten der RAV, der LAM-Stelle und der kantonalen Amtsstelle
Art. 122b Vereinbarung mit den Trägern der Arbeitslosenkassen
Art. 122c Vereinbarung mit RAV, LAM-Stelle und kantonaler Amtsstelle
Art. 123
Vierter Titel: Verschiedene Bestimmungen
Art. 124 Nachzahlungen an bevorschussende DritteArt. 124a
Art. 125 Aktenaufbewahrung
Art. 126 Datenschutzrechte der betroffenen Person
Art. 126a Kosten der Bekanntgabe und Publikation von Daten
Art. 127
Art. 128 Zuständigkeit des kantonalen Versicherungsgerichts
Art. 128a Übriges Verfahren
Art. 129
Art. 129a Verhältnis zum europäischen Recht
Fünfter Titel: Schlussbestimmungen
Art. 130 Aufhebung bisherigen RechtsArt. 131 Änderung bisherigen Rechts
Art. 131a
Art. 132 Inkrafttreten
Schlussbestimmung der Änderung vom 25. April 19859
Schlussbestimmungen der Änderung vom 6. November 199610
Anhang
- Erhöhung der Anzahl der Taggelder in Kantonen, die von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind
1 SR 830.1
2 SR 837.0
3 SR 0.142.112.681
4 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. März 2012, in Kraft seit 1. April 2012 (AS 2012 1203).
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 28. Mai 2003, in Kraft seit 1. Juli 2003 (AS 2003 1828).
6 Ursprünglich 1. Tit.
7 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 6. Nov. 1996, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1996 3071).
8 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Nov. 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2004 (AS 2003 4861).
9 AS 1985 648. Aufgehoben durch Ziff. IV 55 der V vom 22. Aug. 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4477).
10 AS 1996 3071. Aufgehoben durch Ziff. IV 55 der V vom 22. Aug. 2007 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts, mit Wirkung seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4477).
11 AS 2012 1203
12 AS 2012
13 SR 0.632.31