Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Zweiter Titel: Leistungen
Erstes Kapitel: Arbeitslosenentschädigung
3. Abschnitt: Entschädigung
< Art. 40a Umrechnung des Monatsverdienstes in Tagesverdienst
> Art. 40c Gleichzeitige Erfüllung der Beitragszeit und Befreiung von deren Erfüllung

Art. 40b1 Versicherter Verdienst von Behinderten

(Art. 23 Abs. 1 AVIG)

Bei Versicherten. die unmittelbar vor oder während der Arbeitslosigkeit eine gesundheitsbedingte Beeinträchtigung ihrer Erwerbsfähigkeit erleiden, ist der Verdienst massgebend, welcher der verbleibenden Erwerbsfähigkeit entspricht.


1 Ursprünglich Art. 40c. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. April 1985, in Kraft seit 1. Juli 1985 (AS 1985 648).


Stand am 1. April 2012
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