Dritter Titel: Leistungen
Zweites Kapitel: Arbeitslosenentschädigung
2. Abschnitt: Entschädigung
< Art. 18b Heimarbeitnehmer
> Art. 19
Art. 18c1 Altersleistungen
1 Altersleistungen der beruflichen Vorsorge werden von der Arbeitslosenentschädigung abgezogen.
2 Absatz 1 gilt auch für Personen, die eine Altersrente einer ausländischen obligatorischen oder freiwilligen Altersversicherung beziehen, unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche Altersleistung oder um eine Vorruhestandsleistung handelt.
1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 22. März 2002, in Kraft seit 1. Juli 2003 (AS 2003 1728; BBl 2001 2245).
Stand am 1. Januar 2012
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