3. Abschnitt: Schlussbestimmungen
< Art. 18 Übergangsbestimmung für wiederkehrende Kontrollen nach bisherigem Recht
Art. 19 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen