8a. Kapitel: Wärmetechnische Anlagen und Hochkamine
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Art. 81g Elektrische Anschlüsse über Dachständer
1 Elektrische Anschlüsse über Dachständer, die im Arbeitsbereich verlaufen, sind von der Stromzuführung abzutrennen oder gegen Berührung zu sichern.
2 Vor der Arbeitsaufnahme im Bereich von elektrischen Anschlüssen über Dachständer ist der Leitungseigentümer rechtzeitig zu benachrichtigen.
Stand am 1. November 2011
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