Erster Titel: Vorschriften über die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit)
3. Kapitel: Sicherheitsanforderungen
4. Abschnitt: Arbeitsorganisation
< Art. 41 Transport und Lagerung
> Art. 43 Arbeiten an Arbeitsmitteln
Art. 42 Personentransport
Arbeitsmittel, die ausschliesslich für den Warentransport bestimmt sind, dürfen nicht zum Transport von Arbeitnehmern benützt werden. Sie sind wenn nötig entsprechend zu kennzeichnen.
Stand am 1. Juli 2010
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen