Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erster Titel a. Versicherte Personen
2. Kapitel: Freiwillige Versicherung
< Art. 3 Beginn, Ende und Ruhen der Versicherung
> Art. 5 Gestaltung

Art. 4 Versicherungsfähige

1 In der Schweiz wohnhafte Selbständigerwerbende und ihre nicht obligatorisch versicherten mitarbeitenden Familienglieder können sich freiwillig versichern.

2 Ausgeschlossen von dieser freiwilligen Versicherung sind nichterwerbstätige Arbeitgeber, die lediglich Hausbedienstete beschäftigen.


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen