832.112.51
Verordnung des EDI
über die Preisniveauindizes und die Durchschnittsprämien 2012
für den Anspruch auf Prämienverbilligung
in der Europäischen Union, in Island und in Norwegen
vom 28. November 2011 (Stand am 1. Januar 2012)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf die Artikel 6 und 7 der Verordnung vom 3. Juli 20011 über die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung für Rentner und Rentnerinnen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft, in Island oder Norwegen wohnen (VPVKEG),
verordnet:
Art. 2
Art. 3
Stand am 1. Januar 2012
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