Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

4. Titel: Besondere Bestimmungen zur Koordination, zur Haftung und zum Rückgriff
< Art. 78a Haftung für Schäden
> Art. 79a Rückgriffsrecht des Wohnkantons

Art. 79 Einschränkung des Rückgriffs

Die Einschränkung des Rückgriffs nach Artikel 75 Absatz 2 ATSG1 ist nicht anwendbar.


1 SR 830.1


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen