Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

2. Kapitel: Modalitäten
1. Abschnitt: Vorbezug
< Art. 6a Beschränkung der Auszahlung bei Unterdeckung
> Art. 8 Begrenzung

Art. 7 Rückzahlung

1 Der Mindestbetrag für eine Rückzahlung beträgt 20 000 Franken.

2 Ist der ausstehende Vorbezug kleiner als der Mindestbetrag, so ist die Rückzahlung in einem einzigen Betrag zu leisten.

3 Die Vorsorgeeinrichtung hat der versicherten Person die Rückzahlung des Vorbezugs auf dem von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Formular zu bescheinigen.


Stand am 1. Januar 2008
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen