Sechster Teil: Umfang der Leistungen, Steuerrecht und besondere Bestimmungen
Erster Titel: Umfang der Leistungen
< Art. 79b Einkauf
> Art. 80 Vorsorgeeinrichtungen
Art. 79c1 Versicherbarer Lohn und versicherbares Einkommen
Der nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung versicherbare Lohn der Arbeitnehmer oder das versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden ist auf den zehnfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 beschränkt.
1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (1. BVG-Revision), in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2004 1677; BBl 2000 2637).
Stand am 1. Januar 2012
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