Die Bundesbehörden
der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Erster Teil: Die Versicherung
Dritter Abschnitt: Die Leistungen
Ebis. Der Assistenzbeitrag
< Art. 42sexies Umfang
> Art. 42octies Kürzung oder Verweigerung des Assistenzbeitrags

Art. 42septies Beginn und Ende des Anspruchs

1 In Abweichung von Artikel 24 ATSG1 entsteht der Anspruch auf einen Assistenzbeitrag frühestens im Zeitpunkt der Geltendmachung dieses Anspruchs.

2 Der Anspruch besteht für Hilfeleistungen, die innert zwölf Monaten nach deren Erbringen gemeldet werden.

3 Der Anspruch erlischt zum Zeitpunkt:

a.
in dem die versicherte Person die Voraussetzungen nach Artikel 42quater nicht mehr erfüllt;
b.
in dem die versicherte Person vom Rentenvorbezug nach Artikel 40 Absatz 1 AHVG2 Gebrauch macht oder das Rentenalter erreicht; oder
c.
des Todes der versicherten Person.

1 SR 830.1
2 SR 831.10


Stand am 1. Januar 2012
Für Anregungen und Mitteilungen: Kompetenzzentrum Amtliche Veröffentlichungen