Erster Teil: Die Versicherung
Dritter Abschnitt: Die Leistungen
Ebis. Der Assistenzbeitrag
< Art. 42ter Höhe
> Art. 42quinquies Gedeckte Hilfeleistungen
Art. 42quater Anspruch
1 Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben Versicherte:
- a.
- denen eine Hilflosenentschädigung der IV nach Artikel 42 Absätze 1–4 ausgerichtet wird;
- b.
- die zu Hause leben; und
- c.
- die volljährig sind.
2 Der Bundesrat legt die Voraussetzungen fest, unter denen Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit keinen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben.
3 Er legt die Voraussetzungen fest, unter denen Minderjährige Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben.
Stand am 1. Januar 2012
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